Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Kulturen oder Erzeugnissen eingesetzt. Sie durchlaufen ein Zulassungsverfahren und ihre Bewilligungen werden regelmässig überprüft. Das BLV stellt sicher, dass ein Pflanzenschutzmittel Konsumentinnen und Konsumenten bei vorschriftsgemässer Verwendung nicht gefährdet.

Rückstandshöchstgehalte in Lebensmitteln werden so festgelegt, dass bei deren Einhaltung und nach heutigem Wissen für Konsumentinnen und Konsumenten kein Gesundheitsrisiko besteht. Um ihre Exposition möglichst gering zu halten, werden Rückstandshöchstgehalte gemäss der guten Pflanzenschutzpraxis (nur so viel wie nötig, um Schädlinge oder Unkräuter zu bekämpfen) sehr oft deutlich tiefer angesetzt, als es der Gesundheitsschutz verlangen würde.

Monitoringprogramm

Um repräsentative Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in bestimmten Lebensmitteln zu erhalten, hat das BLV für die Jahre 2020 -2024 ein Monitoringprogramm eingerichtet.

Jedes Jahr werden Proben von einheimischen und importierten Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft untersucht. In Vorbereitung dieses Programms wurde 2019 eine Vorstudie mit einer begrenzten Anzahl Proben durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse sind unten unter «Weitere Informationen» zu finden.

Dieses Programm fügt sich in das europäische Monitoringprogramm ein und trägt den Leistungsindikatoren entlang der Lebensmittelkette Rechnung (Indikator 2 und 6, siehe S. 13 des Nationalen Kontrollplans).

Kombinationswirkungen

Pflanzenschutzmittel sind immer wieder wegen möglicher additiver Wirkungen verschiedener Stoffe (sogenannter Cocktail-Effekte) im Gespräch. Im Auftrag des BLV hat das Swiss Centre for Applied Human Toxicology (SCAHT) den gegenwärtigen Stand des Wissens bezüglich möglicher additiver Risiken durch die Exposition mit mehreren verschiedenen Pflanzenschutzmittel-Rückständen zusammengefasst. Die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Exposition gegenüber Mischungen von Pflanzenschutzmittel-Rückständen wahrscheinlich kein inakzeptables Gesundheitsrisiko darstellt. Der vollständige Bericht ist unten unter «Weitere Informationen» zu finden.

Aktionsplan des Bundesrates

Im September 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Das BLV betreut darin die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit des Menschen. Dazu gehört, die Beurteilung des Risikos für Konsumentinnen und Konsumenten weiterzuentwickeln und etwa Risiken zu identifizieren, die aus Rückständen von Pflanzenschutzmittel-Beistoffen in Lebensmitteln resultieren könnten. Deshalb wurde in einem ersten Schritt eine Vorstudie durchgeführt, um die mengenmässig bedeutendsten Beistoffe zu identifizieren, die auf landwirtschaftlichen Kulturen ausgebracht werden und potentiell zu Rückständen in Lebensmitteln führen können. Der vollständige Bericht ist unten unter «Weitere Informationen» zu finden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 06.10.2023

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