Verpackungen

Stoffe von Verpackungsmaterialien, wie bedruckte Kunststoffe, können in Lebensmittel übergehen und dadurch die Gesundheit gefährden. Das BLV hat deshalb Regelungen zu Verpackungsmaterialien erlassen.

Abgepackte Lebensmittel

Verpackungen enthalten Stoffe, die in die Lebensmittel und somit in den menschlichen Körper übergehen können. Dies kann unter Umständen eine Gefahr für die Gesundheit bedeuten.

Auch Druckfarben enthalten Stoffe, die ein Risiko darstellen können. Die Anwendung von Stoffen in der Herstellung von Verpackungen inkl. Druckfarben muss deswegen gesetzlich geregelt sein.

Die Lebensmittelindustrie ist an strenge Vorgaben gebunden, die in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt sind. Im Anhang 2 ist geregelt, welche Stoffe für die Herstellung von Kunststoffschichten für Bedarfsgegenstände aus Kunststoffe benutzt werden dürfen.  Im Anhang 10 ist geregelt, welche Stoffe für die Herstellung von Druckfarben benutzt werden dürfen (siehe „Weitere Informationen“).

Bisphenol A

Bisphenol A (BPA) ist eine synthetische Substanz und wird für die Herstellung von verschiedenen Kunststoffen verwendet, welche auch für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind. Die Substanz kann beispielsweise in Konservendosenbeschichtungen, Kassenzetteln oder Spielzeug enthalten sein. BPA kann sowohl in Lebensmitteln als auch in Bedarfsgegenständen nachgewiesen werden.

 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.03.2023

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