Geschirr und Küchenutensilien

Stoffe zur Herstellung von Geschirr und Küchenutensilien sind im Lebensmittelrecht geregelt. Produkte, welche diese Vorgaben nicht einhalten, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden, z.B. «Bambusgeschirr».  Selten können Stoffe, die in Lebensmittel übergehen, ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Beispiele sind bemaltes Keramikgeschirr oder Backformen aus Silikon.

Bambusgeschirr

Bambusgeschirr oder ähnliche Produkte

Unter der Bezeichnung «Bambusgeschirr» ist Geschirr aus Kunststoff mit gemahlenem Bambus als Füllstoff zu verstehen. Meistens wird für die Herstellung von Bambusgeschirr der Kunststoff Melaminharz, welcher aus den Ausgangssubstanzen Formaldehyd und Melamin besteht, verwendet. Produkte basierend auf anderen Kunststoffen, bzw. mit Füllstoffen aus anderen Pflanzen (z.B. Mais oder Reis), sind mit Bambusgeschirr vergleichbar.

Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt dürfen nur aus Ausgangsstoffen hergestellt werden, die in einer abschliessenden Liste der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind. Gemahlener Bambus und viele ähnliche Füllstoffe auf pflanzlicher Basis sind nicht gelistet und dürfen daher nicht für die Herstellung von Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden.

Bambusgeschirr und ähnliche Produkte, die nicht gelistete pflanzliche Füllstoffe (z.B. Bambus, Mais, Reis) enthalten, dürfen folglich nicht in Verkehr gebracht werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf folgendes Informationsschreiben.

Blei oder Kadmium in Keramikgeschirr

Buntes, schön bemaltes Keramikgeschirr ist ein beliebtes Reiseandenken. Aber der Gebrauch solcher Feriensouvenirs kann Gefahren in sich bergen.

Die Glasuren von Keramikgeschirr  können giftige Schwermetalle wie Blei oder Kadmium enthalten. Diese Substanzen können sich beim Gebrauch des Geschirrs lösen. Kommen saure Lebensmittel oder Getränke mit diesen Gefässen in Kontakt, können die Schwermetalle ins Lebensmittel und damit in den menschlichen Organismus gelangen. Die regelmässige Benutzung von solchem Geschirr kann schwere gesundheitliche Folgen haben, insbesondere für Kinder. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Bleivergiftung.

Die Situation in der Schweiz

Die Hersteller von Keramikgeschirr und der Fachhandel in der Schweiz sind verantwortlich, dass die von ihnen hergestellte oder angebotene Ware keine Gefährdung für die Gesundheit darstellt. Es wird darauf geachtet, dass inländisches sowie ausländisches Keramikgeschirr einwandfrei ist. Das in der Schweiz vom Fachhandel angebotene Keramikgeschirr wird regelmässig durch die kantonalen Laboratorien kontrolliert.

Risiken und Bewertung

Das BLV warnt eindringlich davor, das als Souvenir mitgebrachte Geschirr für Trink- und Speisezwecke zu verwenden. Davon ausgenommen ist die Lagerung von trockenen Lebensmitteln wie Zucker, Nüssen, Bohnen oder Obst und Gemüse, das nicht saftet. Dies gilt auch für Metallobjekte. Teekrüge, Töpfe, oder Besteck können Legierungen von giftigen Metallen enthalten. Vorsicht ist ebenfalls beim Kauf von Keramikgeschirr an Flohmärkten in der Schweiz geboten. Alte oder gebrauchte Ware sowie Ware unbekannter Herkunft können eine Gefährdung darstellen.

Empfehlungen des BLV

Geschirr, das als Souvenir aus den Ferien mit nach Hause gebracht wurde, darf auf keinen Fall für Trink- und Speisezwecke benutzt werden.

Silikon-Küchenartikel

Küchenartikel aus Silikon werden u.a. als Backformen, Teigschaber, Backunterlagen oder auch als Trichter verwendet. Sie sind hitzebeständig, elastisch, bruchfest und leicht zu reinigen. Beim Backen mit Silikonbackformen können jedoch Oligomere (Polydimethylsiloxane) in den Teig übergehen. Verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Ofentemperatur oder der Fettgehalt von Lebensmitteln können diesen Übergang beeinflussen. Im Anhang 9 der Bedarfsgegenstände-verordnung ist geregelt, welche Stoffe für die Herstellung von Bedarfsgegenstände aus Silikon benutzt werden dürfen (siehe „Weitere Informationen“ ).

Risiken und Bewertung

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass für Konsumentinnen und Konsumenten bei sachgemässer Verwendung keine Gesundheitsgefährdung besteht. Die Polydimethylsiloxane werden vom Magen-Darm Trakt nicht aufgenommen.

Empfehlungen des BLV

  • Artikel in einem Geschäft des Vertrauens kaufen. Prüfen, ob der Gegenstand auch wirklich dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Diese Angabe muss auf der Verpackung mit dem Hinweis „für Lebensmittel" oder in Form eines Piktogramms auf dem Gegenstand selber angebracht sein.
  • Silikon-Backformen oder andere Silikonartikel, die zum Gebrauch bei hoher Temperatur bestimmt sind, vor der ersten Anwendung während einer Stunde bei 200 °C aufheizen. Danach gründlich waschen.
  • Zubehör aus Silikon darf auf keinen Fall in direkten Kontakt mit der Wärmequelle, das heisst der Gasflamme, dem Heizelement des Backofens oder der elektrischen Kochplatte kommen.
  • Nicht über 200 °C erhitzen, auch wenn ein Hinweis für Anwendungstemperaturen von - 60 °C bis + 230 °C, oder sogar + 280 °C angebracht ist.
  • Den Artikel nicht mit schneidenden oder scharfen Gegenständen oder scheuernden Schwämmen beschädigen.
  • Den Artikel wegwerfen, wenn er abgenützt, die Farbe verblasst oder die Antihaftwirkung verringert ist.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 09.03.2022

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