Illegaler Handel

Der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist nur eingeschränkt möglich oder sogar verboten. Trotzdem gibt es weiterhin einen Markt für Produkte von Arten, die streng geschützt sind. Das BLV setzt sich für die Bekämpfung des illegalen Handels ein.

Illegaler Handel mit Aalen

EU-Aal

Der europäische Aal ist eine vom Aussterben bedrohte Art und in Anhang II von CITES aufgeführt. Aale werden in all ihren Lebensstadien intensiv befischt. Weil sie lange Wanderrouten zurücklegen, spät geschlechtsreif werden und sich nur einmal im Leben fortpflanzen, sind sie besonders empfindlich für Überfischung.

Seit einigen Jahren gibt es einen lukrativen, hoch organisierten illegalen Handel mit jungen Aalen von Europa nach Asien. Die meisten Glasaale werden in Spanien, Portugal und Frankreich gefangen. Kuriere bringen sie per Flugzeug nach Asien. Dort werden die Tiere weiter gemästet und dann als Delikatesse verspeist. Der Wert einer solchen Transaktion kann sich pro Koffer auf über 100 000 CHF belaufen.

Illegaler Handel mit Aalen - Der europäische Aal ist eine vom Aussterben bedrohte Art und in Anhang II von CITES aufgeführt.

Schals aus der Wolle der Tibetantilope

Die Shahtoosh-Wolle der Tibetantilope gilt als die feinste der Welt. Für die Herstellung eines Schals aus dieser Wolle müssen drei bis fünf Antilopen getötet werden. Aus diesem Grund ist die Tibetantilope vom Aussterben bedroht und der Handel mit Schals aus ihrer Wolle strengstens verboten.

Letzte Änderung 10.05.2023

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