Der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist nur eingeschränkt möglich oder sogar verboten. Trotzdem gibt es weiterhin einen Markt für Produkte von Arten, die streng geschützt sind. Das BLV setzt sich für die Bekämpfung des illegalen Handels ein.
Aktuell
Illegaler Handel mit Aalen
Der europäische Aal ist eine vom Aussterben bedrohte Art und in Anhang II von CITES aufgeführt.
Aale werden in all ihren Lebensstadien intensiv befischt. Wegen ihrer langen Wanderrouten, dem späten Erreichen der Geschlechtsreife und weil sie sich nur einmal im Leben fortpflanzen, sind sie besonders empfindlich für Überfischung.
Seit einigen Jahren gibt es einen lukrativen, hoch organisierten illegalen Handel mit jungen Aalen von Europa nach Asien. Die meisten Glasaale werden in Spanien, Portugal und Frankreich gefangen und dann mittels Kurieren im Flugverkehr nach Asien gebracht. Dort werden die Tiere weiter gemästet und dann als Delikatesse verspeist. Der Wert einer solchen Transaktion kann sich pro Koffer auf über 100 000 CHF belaufen.
250 000 junge Aale wurden jetzt in der Schweiz beschlagnahmt.
(06.02.2019)
Letzte Änderung 14.08.2019