Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenschutzmittelverzeichnis aufgelistet. Das Verzeichnis enthält Angaben zur vorgesehenen Anwendung, zu Anwendungseinschränkungen, Aufwandmengen, Gefahrenkennzeichnung und zu Anwendungsauflagen.

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis steht über folgenden Link zur Verfügung: Pflanzenschutzmittelverzeichnis.

Neben den in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln sind darin auch die Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind. Die Anwendungsvorschriften, die in der Schweiz für letztere gelten, stehen in den Packungsbeilagen. Sie stehen auf dieser Seite zur Verfügung: Import.

Die gemeldeten Produkte, die ausschliesslich genehmigte Grundstoffe enthalten, sind auf der folgenden Liste aufgeführt: Grundstoffe: Liste der gemeldeten Produkte gemäss Art. 40b PSMV

Kann eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden, können mittels Allgemeinverfügung zeitlich befristete Zulassungen zur Bewältigung einer Notfallsituation erteilt werden. Sie stehen auf dieser Seite zur Verfügung: Notfallzulassungen.

Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen von Pflanzenschutzmitteln sind verpflichtet, die in der Schweiz verkauften Pflanzenschutzmittel-Mengen dem Bundesamt für Landwirtschaft jährlich zu melden, das diese auswertet:

Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe.

Letzte Änderung 12.12.2023

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/zulassung-und-gezielte-ueberpruefung/zugelassene-pflanzenschutzmittel.html