Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die zum Schutz der Pflanzen gegen Schadorganismen oder zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt werden. Vor ihrer Zulassung werden Pflanzenschutzmittel auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen geprüft. Zugelassene PSM werden regelmässig überprüft.

Im Fokus

MM Pflanzenschutzmittelverordnung 2025

Totalrevision Pflanzenschutzmittelverordnung

Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Die Zulassungsprozesse werden damit weiter an die Verfahren der EU angeglichen und beschleunigt.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Raschere und befristete Zulassung: Gesuchstellende können für Pflanzenschutzmittel ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragen, wenn das betreffende Produkt bereits in einem Nachbarland bewilligt ist. Wo hierzulande strengere Rechtsgrundlagen gelten, werden weiterhin Überprüfungen vorgenommen. Pflanzenschutzmittel sind zudem künftig befristet zugelassen.
  • Übernahme von EU-Wirkstoffgenehmigungen: Die Wirkstoffgenehmigungen der EU übernimmt die Schweiz bereits heute, jedoch zeitlich versetzt. Neu gelten sie unverzüglich. Spezifische Bedingungen und Einschränkungen bleiben weiterhin möglich, zum Beispiel beim Gewässerschutz. Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, sind auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung nicht mehr genehmigt.
  • Kostendeckung: Die Gebühren für die administrativen Aufwände der Zulassungsverfahren decken den Bearbeitungsaufwand der Bundesverwaltung nicht. Die Gebühren werden daher erhöht. Der Kostendeckungsgrad von aktuell unter 2 Prozent beträgt neu durchschnittlich rund 15 Prozent. Damit tragen die Aufwände künftig stärker die gesuchstellenden Firmen und weniger die Steuerzahlenden.

Zulassungsverfahren

Bevor Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, müssen sie zugelassen werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden sie auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen geprüft. Sie können bewilligt werden, wenn ihre Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Dies wird von den zuständigen Bundesstellen beurteilt.

Erneuerung und Überprüfung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind befristet und werden regelmässig überprüft. Das BLV beurteilt auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, ob die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenschutzmittelverzeichnis aufgelistet. Das Verzeichnis enthält Angaben zur vorgesehenen Anwendung, zu Anwendungseinschränkungen, Aufwandmengen,
Gefahrenkennzeichnung und zu Anwendungsauflagen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 25.11.2025

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