Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die zum Schutz der Pflanzen gegen Schadorganismen oder zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt werden. Vor ihrer Zulassung werden Pflanzenschutzmittel auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen geprüft. Zugelassene PSM werden regelmässig überprüft.
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Totalrevision Pflanzenschutzmittelverordnung
Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Die Zulassungsprozesse werden damit weiter an die Verfahren der EU angeglichen und beschleunigt.
Die wichtigsten Änderungen:
- Raschere und befristete Zulassung: Gesuchstellende können für Pflanzenschutzmittel ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragen, wenn das betreffende Produkt bereits in einem Nachbarland bewilligt ist. Wo hierzulande strengere Rechtsgrundlagen gelten, werden weiterhin Überprüfungen vorgenommen. Pflanzenschutzmittel sind zudem künftig befristet zugelassen.
- Übernahme von EU-Wirkstoffgenehmigungen: Die Wirkstoffgenehmigungen der EU übernimmt die Schweiz bereits heute, jedoch zeitlich versetzt. Neu gelten sie unverzüglich. Spezifische Bedingungen und Einschränkungen bleiben weiterhin möglich, zum Beispiel beim Gewässerschutz. Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, sind auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung nicht mehr genehmigt.
- Kostendeckung: Die Gebühren für die administrativen Aufwände der Zulassungsverfahren decken den Bearbeitungsaufwand der Bundesverwaltung nicht. Die Gebühren werden daher erhöht. Der Kostendeckungsgrad von aktuell unter 2 Prozent beträgt neu durchschnittlich rund 15 Prozent. Damit tragen die Aufwände künftig stärker die gesuchstellenden Firmen und weniger die Steuerzahlenden.
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Letzte Änderung 25.11.2025