Tiere werden zur Sömmerung auf Weiden und Alpen getrieben. Die Sömmerungsvorschriften helfen dabei, den Schutz der Tiere zu gewährleisten und das Risiko einer Übertragung von ansteckenden Krankheiten zu minimieren.

Bei der Sömmerung, der Winterung und beim Treiben von Wanderschafherden werden Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammengebracht. Die Tiere werden zudem durch Gebiete mit weiteren Tierhaltungsbetrieben getrieben. Um die möglichen Gefahren für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, erlassen die Kantone seuchenpolizeiliche Vorschriften zur Sömmerung, Winterung und für Wanderschafherden.
Das BLV hat Empfehlungen zur Harmonisierung dieser Sömmerungsvorschriften erarbeitet (siehe „Weitere Informationen“).
Damit das Wohl der Tiere auch bei dauernder Haltung im Freien gewährleistet ist, sind in der Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren, Abschnitt 2 z.B. Anforderungen an die Unterstände, das Futter aber auch an die Kontrolle der Tiere festgehalten.
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Letzte Änderung 21.02.2023