Tierverkehrsdatenbank für Schafe und Ziegen - Nachmarkierung von Schafen und Ziegen ab sofort möglich

Bern, 16.08.2019 - Die Aufzeichnung des Tierverkehrs ist für die wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die eindeutige Identifikation und Meldepflicht per 1. Januar 2020 auf Schafe und Ziegen auszudehnen. Die Erfassung aller dazu notwendigen Meldungen geschieht in der Tierverkehrsdatenbank (TVD), in der bereits andere Tiere wie Rinder und Equiden registriert sind.

Damit Schafe und Ziegen eindeutig identifizierbar sind, müssen sie mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein. Denn verliert ein Tier eine der beiden Ohrmarken, kann seine Identität trotzdem festgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2020 geborene Schafe und Ziegen müssen deshalb von der Tierhalterin oder dem Tierhalter mit zwei Ohrmarken markiert werden.

Nachmarkierung von Schafen und Ziegen ab sofort möglich
Schafe müssen bei einem Standortwechsel (z.B. bei einem Verkauf) ab dem 1. Januar 2020 mit Doppelohrmarken gekennzeichnet sein. Da die Tiere heute nur mit einer Ohrmarke versehen sind, müssen sie mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Die entsprechende zusätzliche Ohrmarke kann vom 16. August 2019 an in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.    

Neumarkierung von Schafen und Ziegen
Ab dem 1. Januar 2020 müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Ohrmarken können ebenfalls bereits ab sofort in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.

Meldungen erfassen
Tierhalterinnen und Tierhalter müssen neu ab Januar 2020 sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod von Schafen und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) unter www.agate.ch melden.

Tiere markieren
Zusätzlich zur Erfassung in der TVD müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Chip enthalten.

Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter
Die Identitas hat alle betroffenen Tierhaltenden im Juli per Post über die bevorstehenden Änderungen informiert. Unter www.schafeziegen.ch stehen umfassende Informationen bereit: Beschrieben werden die korrekte Markierung der Tiere, die TVD-Meldungen und Fragen zu Spezialfällen. Über diese Seite kann auch der Support der Identitas kontaktiert werden.

Ein Gemeinschaftsprojekt
Die Identitas hat das TVD-Erweiterungsprojekt im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umgesetzt. Für die Umsetzung wurde eine Begleitgruppe aus Expertinnen und Experten aus der Schaf- und Ziegenbranche ins Leben gerufen. So konnten auch die Anforderungen der künftigen Nutzenden an die neue Applikation einfliessen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Kommunikation,
Tel. 058 462 81 28 oder info@blw.admin.ch
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Medienstelle,
Tel. 058 463 78 98 oder media@blv.admin.ch
Identitas AG, Kommunikation,
Tel. 031 996 81 00 oder kommunikation@identitas.ch



Herausgeber

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.blw.admin.ch

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