Eine Reise mit Heimtieren braucht viel Vorbereitung: Unter Umständen sind Impfungen, Bewilligungen oder andere Dokumente nötig. Nicht zuletzt muss das Wohl des Tieres auch während der Reise gewährleistet sein.
Bereits im Vorfeld einer Reise mit Heimtieren müssen sich Tierhaltende mit den Reisebestimmungen auseinandersetzen. Auch für das Wohl der Tiere während der Reise und am Ferienort sind Abklärungen nötig.
Die Reise vorbereiten
Veterinär- und artenschutzrechtliche Bestimmungen
Weil Hunde, Katzen, Frettchen wie auch Vögel Seuchen einschleppen können, gelten für das Reisen mit diesen Tieren strenge veterinärrechtliche Bestimmungen. Auch andere Tiere wie z.B. Papageien, die unter Artenschutz stehen, brauchen (zusätzlich) spezielle Dokumente, damit die Aus- und Einreise problemlos verläuft. Personen, welche mit solchen Tieren reisen, müssen sich im Vorfeld der Reise um die Erfüllung dieser Bedingungen kümmern. Die Bestimmungen im Einzelnen sowie die entsprechenden Dokumente sind auf folgenden Seiten zu finden:
Krankheiten vorbeugen
Ausser der Tollwut kann das Tier noch eine Menge anderer Krankheiten von den Ferien heimbringen – vor allem Parasitenkrankheiten wie die Piroplasmose (auch Babesiose) oder die Leishmaniose (übertragen von Zecken oder Mücken). Die Tierärztin oder der Tierarzt informiert, ob das Tier Impfungen braucht, und wenn ja welche.
Nach den Ferien empfiehlt es sich, das Tier zu entwurmen. Besonders nach einer Fernreise sollte zudem jede Veränderung im Verhalten des Tieres beachtet werden (abnormale Müdigkeit, Appetitverlust, Fieber oder Verdauungsstörungen, Verfärbung des Urins). Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Untersuchung beim Tierarzt.
Situation am Ferienziel abklären
Folgende Fragen sollten im Voraus abgeklärt werden:
- Sind Heimtiere an der Feriendestination erlaubt?
- Sind die Ferien dem Tier zuträglich (aktive vs. passive Ferien)?
- Sind Heimtiere in der Ferienunterkunft/am Strand erlaubt?
- Gibt es für Hunde eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht?
- Gibt es unterwegs oder im Zielland ein Einreiseverbot für sogenannte gefährliche Hunde?
Das Tierwohl unterwegs
Wenn das Heimtier wirklich in die Ferien mitkommen soll, gilt es daran zu denken, dass Tiere sehr unterschiedlich auf Umgebungsänderungen reagieren. Die Reise selbst, der unbekannte Ort und vieles mehr bedeuten immer eine gewisse Belastung. Damit es dem Tier auch unterwegs wohl ist, gilt es Vorkehrungen zu treffen und Abklärungen zu machen.
Mit Heimtieren im Auto reisen
- Das Tier muss so untergebracht sein, dass es die Fahrerin oder den Fahrer nicht gefährden kann. Dies kann hinter einem Gitter oder in einer ihm vertrauten Transportbox sein. Die Box muss gross genug sein, dass es darin aufrecht stehen und bequem liegen kann.
- Das Klima im Auto – besonders dort, wo die Transportbox steht – muss den Bedürfnissen des mitreisenden Tieres entsprechen.
- Das Tier muss auf langen Autofahrten regelmässig Wasser trinken können.
- Das Tier (v.a. Hunde) braucht regelmässige Zwischenhalte und kurze Spaziergänge, damit es seine Bedürfnisse erledigen kann.
- Nicht überall ist das gewohnte Futter erhältlich. Reisende sollten im Zweifelsfall einen ausreichenden Vorrat mitnehmen.
Mit Heimtieren im Flugzeug reisen
Wie Tiere im Flugzeug reisen können, erklärt die International Air Transport Association (IATA). Das Tier muss bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Eine Besprechung mit der Tierärztin oder dem Tierarzt gibt Aufschluss darüber, ob das Tier für die Reise Medikamente und Futter braucht.
Begleitete Einreise: Heimtiere, welche bei der Reise in die Schweiz nicht mit ihren Besitzern in der Passagierkabine, sondern im Gepäckraum des Flugzeugs mitfliegen, müssen als „AVI in Hold“ oder „excess baggage“ eingecheckt werden.
Damit ist für alle Beteiligten (Fluggesellschaft, Grenztierärzte, Zoll) klar, dass das Tier begleitet reist. Reist das Heimtier mit einem separaten Luftfrachtbrief, wird es bei der Ankunft am Flughafen als Frachtsendung betrachtet und in den Tierraum verbracht. Dies ist mit Mehrkosten und Zeitverlust für die Begleitperson verbunden. Die Fluggesellschaft trägt die organisatorische Verantwortung für diesen Ablauf. Sie als Besitzer sollten achtsam sein, dass beim Check-in das Tier richtig aufgegeben wird. Der Grenztierärztliche Dienst bzw. das BLV übernehmen weder die Verantwortung für die richtige Buchung noch werden Koordinationsaufgaben erledigt.
Unbegleitete Einreise: Falls ein Heimtier nicht in Begleitung der Halterin/des Halters einreisen kann, ist die Einreise per Luftfracht möglich. In diesem Fall sind andere Formalitäten einzuhalten. Die unbegleitete Einreise kann in jedem Fall nur über die Flughäfen Genf oder Zürich erfolgen.
Eine Einfuhr als unbegleitetes Heimtier ist grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von 5 Tagen vor oder nach der Reise der Halterin/des Halters möglich. Kann dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, muss geprüft werden, ob das Tier bereits im Herkunftsland in deren/dessen Obhut war. Diesbezügliche Informationen und Belege sind dem BLV zur Beurteilung vorzulegen.
Heimtieren Beruhigungsmittel verabreichen?
Im Prinzip ist der Einsatz von Beruhigungsmitteln nicht nötig. Diese Mittel haben z.T. Nebenwirkungen wie z.B. Muskelschwäche oder Verlust des Durstgefühls. Für sehr ängstliche Tiere sind beruhigende Pheromone eine Möglichkeit. Tiere können aber auch reisekrank werden. In diesem Fall sollte man sie vor den Ferien an längere Fahrten gewöhnen und kann ihnen auch ein Reisemittel gegen Übelkeit geben. In solchen Situationen sind der Rat und die Verschreibung einer Tierärztin oder eines Tierarztes unentbehrlich.
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Letzte Änderung 12.12.2023