Import/Export/Transit von Lebensmitteln
Für den Import, Export und Transit von Lebensmitteln gelten gesetzliche Vorgaben. Diese Übersicht informiert über Einfuhr- und Ausfuhrbedingungen, Schutzmassnahmen sowie Melde- und Kontrollpflichten für Lebensmittel aus der EU und aus Drittstaaten.
Import von Lebensmitteln aus der EU
Import von Lebensmitteln aus der EU: Vorgaben zu Selbstkontrolle, Kennzeichnung, Bewilligungs- und Zeugnispflichten sowie Einfuhrbedingungen.
Schutzmassnahmen im Handel mit der EU
Überblick zu Schutzmassnahmen im Handel mit der EU: Bestimmungen, Pflichten und Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen.
Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten
Lebensmittel tierischer Herkunft und bestimmte pflanzliche Lebensmittel aus Drittstaaten unterliegen klaren Einfuhrbedingungen und Kontrollen.
Schutzmassnahmen Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten
Das BLV erlässt Schutzmassnahmen für Lebensmittelimporte aus Drittstaaten, wenn Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier bestehen.
Export von Lebensmitteln
Informationen zum Export von Lebensmitteln aus der Schweiz: Voraussetzungen, Bescheinigungen sowie Regeln für Exporte in die EU und in Drittstaaten.
Transit von Lebensmitteln mit Herkunft EU
Transit von Lebensmitteln aus der EU durch die Schweiz ohne grenztierärztliche Kontrolle. Es gelten die üblichen Anforderungen zwischen EU-Staaten.
Transit von Lebensmitteln mit Herkunft Drittstaat
Vorgaben für den Transit von Lebensmitteln aus Drittstaaten durch die Schweiz. Informationen zu Meldepflichten, Kontrollen und besonderen Bestimmungen.
IUU Kontrolle von Meeresfischerei-Erzeugnissen
Informationen zur IUU Kontrolle von Meeresfischerei-Erzeugnissen: kontrollpflichtige Produkte, Anmeldung über das IUU Portal, Fristen und Dokumente.