Transit von Lebensmitteln mit Herkunft EU
Der Transit von Lebensmitteln aus der EU durch die Schweiz untersteht nicht der grenztierärztlichen Kontrolle. Zu Lebensmitteln tierischer Herkunft zählen unter anderem Milchprodukte, Eier und Fleisch.
Voraussetzungen und Regeln für den Transit
Als Transit durch die Schweiz mit Ursprung in der EU gilt ein Transport, bei dem sowohl der Herkunfts- als auch der Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat der EU liegen. Grenzkontrollstellen der EU gelten dabei nicht als Herkunftsort.
Sofern nichts anderes festgelegt ist, bestehen keine spezifischen veterinärrechtlichen Auflagen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie beim Import und Export der jeweiligen Warenkategorie zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz. In allfälligen amtlichen Dokumenten müssen die tatsächlichen Herkunfts- und Bestimmungsorte korrekt angegeben sein.
Für Transite mit Herkunft in Drittstaaten gelten andere Bestimmungen:
Transit von Lebensmitteln mit Herkunft Drittstaat
Weitere Anforderungen und Auflagen
Zusätzlich sind die Transitbestimmungen des Zolls zu beachten. Für den Transit von Lebensmitteln aus geschützten Arten, etwa Kaviar, gelten die CITES-Bestimmungen.