Wenn die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels abläuft oder zurückgezogen wird, gelten verbindliche Fristen für das Inverkehrbringen vorhandener Bestände sowie für deren Lagerung, Verwendung und fachgerechte Entsorgung.
Ablauf oder Rückzug einer Zulassung
Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind befristet. Sie können auslaufen oder auf Antrag der Zulassungsinhaber bzw. nach einer Überprüfung durch die Zulassungsstelle zurückgezogen werden.
Übersicht der zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. November 2025 zurückgezogenen Wirkstoffe sowie Listen der in den letzten Jahren aufgehobenen Zulassungen:
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Letzte Änderung 01.12.2025