Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Das BLV regelt die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuell zugelassenen, importierbaren, abgelaufenen und befristet bewilligten Pflanzenschutzmitteln.

Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis enthält alle in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel. Es bietet Informationen zu zugelassenen Anwendungen, Auflagen, Kennzeichnung, Parallelimporten und Datenformaten.

Erneuerung und Überprüfung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind befristet und werden regelmässig überprüft. Das BLV beurteilt auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, ob die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

Nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel

Wenn die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels abläuft oder zurückgezogen wird, gelten verbindliche Fristen für das Inverkehrbringen vorhandener Bestände sowie für deren Lagerung, Verwendung und fachgerechte Entsorgung.

Importierbare Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel dürfen nur importiert werden, wenn sie von der Zulassungsstelle geprüft und ausdrücklich zugelassen sind. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind diese Produkte in der Spalte «Parallelimport» entsprechend gekennzeichnet.

Notfallzulassungen

In Notfällen kann die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel befristet bewilligen, wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit anders nicht abgewendet werden kann. Diese Zulassungen gelten nur für eine kontrollierte Verwendung.

Letzte Änderung 26.11.2025

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