Importierbare Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel dürfen nur importiert werden, wenn sie von der Zulassungsstelle geprüft und ausdrücklich zugelassen sind. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind diese Produkte in der Spalte «Parallelimport» entsprechend gekennzeichnet.

Zulassung und Kennzeichnung

Nur Pflanzenschutzmittel, die von der Zulassungsstelle geprüft und zugelassen sind, dürfen importiert werden. Sie sind im Pflanzenschutzmittelverzeichnis in der Spalte «Parallelimport» entsprechend gekennzeichnet.
Beim Inverkehrbringen in der Schweiz müssen diese Mittel eine Packungsbeilage enthalten. Sie gibt an, welche Anwendungen und Anwendungsvorschriften von der Zulassungsstelle zugelassen sind.

Packungsbeilagen

Beim Inverkehrbringen in der Schweiz müssen Pflanzenschutzmittel von Packungsbeilagen begleitet sein. Diese enthalten die von der Zulassungsstelle zugelassenen Anwendungen und Anwendungsvorschriften.

Letzte Änderung 26.11.2025

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