Notfallzulassungen

In Notfällen kann die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel befristet bewilligen, wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit anders nicht abgewendet werden kann. Diese Zulassungen gelten nur für eine kontrollierte Verwendung.

Zulassung in Notfallsituationen

Wenn eine akute Gefahr für Pflanzen droht und keine andere Massnahme wirkt, kann die Zulassungsstelle auf Antrag ein Pflanzenschutzmittel vorübergehend zulassen. Die Bewilligung ist zeitlich befristet und an strenge Auflagen gebunden.

Allgemeinverfügungen

Notfallzulassungen werden als Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Darin sind die bewilligten Mittel, die zugelassenen Anwendungen sowie die Gültigkeitsdauer aufgeführt.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 01.12.2025

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/zugelassene-pflanzenschutzmittel/notfallzulassungen.html