Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis enthält alle in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel. Es bietet Informationen zu zugelassenen Anwendungen, Auflagen, Kennzeichnung, Parallelimporten und Datenformaten.

Im Fokus

Wichtige Änderungen zum PSM-Verzeichnis

03.11.2025: Seit Anfang des Jahres ist die neue Applikation InfoFito im Einsatz. Die Daten zur Aktualisierung des PSM-Verzeichnisses werden nun direkt aus dieser Applikation bereitgestellt. Darstellung und Inhalt des PSM-Verzeichnis bleiben praktisch unverändert.
Bei gewissen Produkten ändert die Darstellung der Wirkstoffgehalte und der Angaben unter "Anwendung" bei den Dosierungshinweisen. Wie bisher gelten im Zweifelsfall einzig die Originaldokumente der Zulassung.

Hinweise für Nutzer der XML-Datei:

Da die Datenerzeugung nicht mehr über das bisherige System erfolgt, sondern aus InfoFito stammt, waren kleinere Anpassungen an der XML-Datei notwendig.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die mit der nächsten Aktualisierung des PSM-Verzeichnisses im November wirksam werden.

Technische Änderungen:

  • Der primaryKey wird nicht mehr ausschließlich als numerischer Wert geführt, sondern kann nun sowohl numerisch als auch alphanumerisch (z. B. UUID) sein.
  • dosageFrom, dosageTo, expenditureFrom, expenditureTo enthalten jetzt bis zu 6 Nachkommastellen.
  • Maximal- und Einzelwerte stehen nicht mehr nur in den *From-Feldern, sondern auch in den *To-Feldern.
  • Ingredient → SubstanceType steht nun als Attribut und nicht mehr als eigener Unterknoten (Child-Node).

Fachliche Änderungen:

  • Gehaltsangaben können geringfügig variieren (z. B. durch Rundungen).
  • Produkte mit der Sachbezeichnung „Zusatzstoffe“ enthalten keine Wirkstoffe – als Wirkstoff wird „Netz- und Haftmittel“ geführt und die Gehaltsangabe ist nicht vorhanden.

Was bedeutet das für Anwender?

  • Anwendungen müssen die neue UUID als Primärschlüssel unterstützen (statt numerischer IDs).
  • Berechnungen und Prüfungen sollten bis zu 6 Nachkommastellen verarbeiten können.
  • Anwendungen, die bisher nur *From-Werte nutzten, sollten künftig auch *To-Werte berücksichtigen.
  • Bei Produkten mit der Sachbezeichnung „Zusatzstoffe“ dürfen keine Wirkstoff- oder Gehaltsangaben erwartet werden.

Feedback oder Fehler entdeckt? Bitte melden Sie Auffälligkeiten oder Fehler an:
infofito-support@blv.admin.ch

Bewilligte Pflanzenschutzmittel

Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind alle bewilligten Pflanzenschutzmittel aufgeführt. Es enthält Angaben zu:

  • zugelassenen Anwendungen und Anwendungseinschränkungen
  • Aufwandmengen und Anwendungsauflagen
  • Einstufung und Kennzeichnung

Das Verzeichnis ist online verfügbar:

Auch Produkte, die für den Parallelimport zugelassen sind, sind im Verzeichnis enthalten. Die für die Schweiz geltenden Anwendungsvorschriften finden Sie in den von der Zulassungsstelle erstellten Packungsbeilagen.

Mehr dazu:

Datenformate und Zusatzinformationen

Die Daten des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses stehen auch als XML-Datei mit zugehörigem XSD-Schema zur Verfügung. Sie wird bei jeder Aktualisierung neu erstellt und enthält alle zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Produkte – inklusive Verkaufserlaubnisse und Parallelimporte.

Produkte, die ausschliesslich genehmigte Grundstoffe enthalten und vor dem 1. Dezember 2025 gemeldet wurden, erscheinen nicht im Verzeichnis. Sie sind in folgender Liste aufgeführt:

Notfallzulassungen

Wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden kann, kann das BLV zeitlich befristete Notfallzulassungen per Allgemeinverfügung erteilen.

Mehr dazu:

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Das Verzeichnis enthält alle in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel – unabhängig davon, ob sie im Verkauf sind.
  • Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffs oder einer Firma gilt nicht als Empfehlung.
  • Produkte mit abgelaufener Bewilligung oder zurückgezogene Parallelimporte bleiben bis zum Ablauf der zulässigen Verwendungsfrist in der Datenbank. Diese Fristen werden in der Detailansicht angezeigt.
  • Im Zweifelsfall gelten ausschliesslich die Originaldokumente der Zulassung.
  • Das BLV stellt die XML-Daten zur Verfügung, bietet jedoch keinen technischen Support dazu.
  • Bei Verwendung der Daten ist das BLV als Quelle zu nennen, der Datenstand anzugeben und auf das offizielle Verzeichnis zu verweisen.
  • Eine kommerzielle Nutzung der Daten ist ohne Zustimmung des BLV nicht erlaubt.

Letzte Änderung 01.12.2025

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