Werbung mit Tieren

Wer Tiere für Werbeaktivitäten einsetzen will, muss über eine kantonale Bewilligung und einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.

Bernhardiner vor dem Matterhorn mit Schnapsfass am Halsband

Wenn lebende Tiere an Veranstaltungen oder als Schaufensterdekoration als Attraktion ausgestellt werden, ist eine Bewilligung für die Werbung mit Tieren erforderlich. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist die Verwendung von Tieren zu Film- oder Fotoaufnahmen, sofern die Tiere dazu aus ihrem üblichen Umfeld entnommen oder speziell auf die Aufnahmen vorbereitet werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Die Unterbringung während des Werbeanlasses sowie zwischen den Einsätzen der Tiere muss tierschutzkonform sein.
  • Die für die Tierbetreuung verantwortliche Person muss die Ausbildungsanforderungen erfüllen.
  • Die Bedingungen für einen tierschutzkonformen Transport müssen eingehalten werden.


Ein Sachkundenachweis wird verlangt um sicherzustellen, dass mit den Tieren bei Werbeauftritten schonend umgegangen wird. Der Sachkundenachweis kann als Kurs oder in Form eines Praktikums absolviert werden.

Bewilligungsgesuche sind auf dem entsprechenden Formular an die kantonale Tierschutzfachstelle zu richten.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 23.02.2021

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