Veranstaltungen und Werbung

Tiere werden an Ausstellungen und Viehmärkten präsentiert und treten sogar als Akteure in der Werbung auf. Zum Schutz der Tiere und zur Verhinderung einer Seuchenausbreitung gibt es für Veranstaltungen und Werbung mit Tieren Vorschriften.

Mehrere Kühe in einer Reihe

Märkte und Ausstellungen

An Veranstaltungen wie Märkten und Ausstellungen kommen viele Tiere aus unterschiedlichen Haltungen zusammen. Dies erhöht die Gefahr, dass Krankheiten verschleppt werden. Solche Anlässe bedeuten zudem immer eine gewisse Belastung für die Tiere.

Bernhardiner vor dem Matterhorn mit Schnapsfass am Halsband

Werbung

Wer Tiere für Werbeaktivitäten einsetzen will, muss über eine kantonale Bewilligung und einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.

Letzte Änderung 29.08.2016

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