Tiere, Produkte tierischer Herkunft bzw. Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft und Gebrauchsgegenstände haben unterschiedliche Transit-Bestimmungen. Ob die EU oder ein Drittstaat Herkunft oder Ziel sind, spielt auch eine Rolle.
Tiere und Tierprodukte
Unter dem Begriff Tiere und Tierprodukte fasst die Gesetzgebung der Ein-, Aus- und Durchfuhr sämtliche möglichen Träger von Seuchenerregern zusammen, also Tiere, Produkte tierischer Herkunft und auch Heu und Stroh. Produkte tierischer Herkunft sind Lebensmittel wie Fleisch oder Käse, Samen und Embryonen, sowie Nebenprodukte wie z.B. Felle, verarbeitetes tierisches Eiweiss, Heimtierfutter etc.
Beim Transit von Tierprodukten unterscheidet die Gesetzgebung zwischen Art, Herkunft und Bestimmungsort der Sendung. Es spielt eine Rolle, ob die Sendung aus der EU oder aus einem Drittstaat stammt und ob sie nach dem Transit für einen Mitgliedstaat der EU oder einen Drittstaat bestimmt ist.
Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft sowie Gebrauchsgegenstände
Die gesetzlichen Grundlagen zum Transit von Lebensmitteln nicht-tierischer Herkunft – z.B. Früchte und Gemüse - sowie von Gebrauchsgegenständen sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02), Kapitel 6 und in der Verordnung des EDI über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (SR 817.025.21), Art. 71 und 72 zu finden, siehe „Weitere Informationen“.
Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft oder Gebrauchsgegenstände, welche offensichtlich gesundheitsgefährdend sind, können die Kontrollorgane beim Transit beschlagnahmen.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 18.03.2016