Unterorgan One Health

Mit dem Unterorgan «One Health» unterstützt das BLV Bund und Kantone bei der Prävention und Bekämpfung von gesundheitlichen Risiken. Dadurch fördert es die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sinne von One Health.

Bereichsübergreifende Gefahren wie Zoonosen, vektorübertragene Infektionskrankheiten oder resistente Erreger sind für die Gesundheit von Mensch und Tier von gleicher Bedeutung. Deshalb ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und kantonaler Ebene unabdingbar, um die Gesundheit sicherzustellen und die Umwelt intakt zu erhalten. 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Epidemiengesetzes im Jahre 2016 wurde ein Unterorgan «One Health» geschaffen. Das Unterorgan unterstützt die zuständigen Bundesämter bei der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Zoonosen und Vektoren sowie bei der Bearbeitung und Koordination von weiteren bereichsübergreifenden Themen. Als ständiges Organ institutionalisiert und fördert es die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. 

Das Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG) bestimmt den Vorsitz des Unterorgans. Das BLV führt das wissenschaftliche Sekretariat.

Zusammensetzung 

Das Unterorgan One Health setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des BLV, des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW)
  • Eine Kantonsärztin oder ein Kantonsarzt, eine Kantonschemikerin oder ein Kantonschemiker, eine Kantonsapothekerin oder ein Kantonsapotheker, eine Kantonstierärztin oder ein Kantonstierarzt
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Veterinärdienstes der Armee 

Fallweise und nach Bedarf werden Fachpersonen aus anderen Ämtern oder aus der Wissenschaft einbezogen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 18.10.2022

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