Aufsicht über den Vollzug

Die Sicherstellung eines rechtsgleichen, in der Schweiz möglichst einheitlichen Vollzugs der Gesetzgebung entlang der Lebensmittelkette ist ein Hauptanliegen der Bundesbehörden. Für die Aufsicht des Bundes über die Kantone bestehen explizite gesetzliche Grundlagen.  

Die Kantone haben die Verantwortung für den Vollzug der Gesetze und führen entsprechende Kontrollen durch. Der Bund übt die Funktion der Vollzugsunterstützung, der Koordination und teilweise auch der Überwachung aus.


Die rechtliche Basis für die Aufsicht bilden:
Art. 42 des Lebensmittelgesetzes
Art. 53 des Tierseuchengesetzes
Art. 40 des Tierschutzgesetzes
Art. 179 des Landwirtschaftsgesetzes

Prozess Vollzugsaufsicht

Der Prozess umfasst die Aufsicht über den Vollzug in allen Bereichen entlang der Lebensmittelkette. Die von der Aufsicht betroffenen Stellen sind bei der Planung auf konzeptioneller Stufe einbezogen. Dieses Vorgehen dient der Verbesserung der Transparenz.

Die Bundesämter BLW und BLV erteilen der BLK die entsprechenden Aufträge. Sie setzt diese wie folgt um:

  • Risikobasierte Aufsichtsplanung erarbeiten, einführen und umsetzen
  • Aufsichtsthemen ausführen, auswerten und Berichte publizieren
  • Gute Beispiellösungen zur Verfügung stellen
  • Mithilfe bei der Erarbeitung von Aktionsplänen aufgrund der Ergebnisse aus der Aufsicht
  • Prüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen

Unabhängigkeit

Stellen, die eine Aufsichtsfunktion haben, sollten keinem finanziellen, hierarchischen, politischen oder sonstigem Druck ausgesetzt sein. Zudem sollten Behörden, die beaufsichtigt werden, das entsprechende Programm oder daraus gezogene Schlussfolgerungen nicht behindern können. Diese Voraussetzungen sind nicht einfach so gegeben. Sie müssen festgehalten und oftmals immer wieder erarbeitet werden.

Überprüfungen der Prozessabläufe durch Externe ermöglichen eine Auskunft über den Stand der Unabhängigkeit: die BLK ist ISO 9001:2015 zertifiziert und wird jährlich evaluiert.

Aufsicht der Europäischen Union und von Drittstaaten

Die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Union beauftragt die DG Health and Food Safety (ehemals Food and Veterinary Office, FVO), Audits in den Mitgliedstaaten und in Drittländern durchzuführen, welche in die EU exportieren.

Auf ihrer Website veröffentlicht die DG Health and Food Safety ihr Jahresprogramm mit den geplanten Audits. Die Ergebnisse der Audits werden in Berichten publiziert. Diese lassen sich mittels Suchfilter pro Land, Thema und Zeitraum auffinden.

Das Verfahren der DG Health and Food Safety zur Durchführung von Audits richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel.

Unter dem Vorsitz der DG Health and Food Safety und unterstützt durch diese, tauschen sich Expertinnen und Experten nationaler Behörden der europäischen Mitgliedsstaaten regelmässig in den zwei Netzwerken NATIONALES AUDITSYSTEM und NATIONALER KONTROLLPLAN aus. Um gute Praxis weiterzuverbreiten, publizieren die Netzwerke Leitlinien ohne bindenden Charakter, zum Beispiel über die Unabhängigkeit von Auditstellen, risikobasierte Auditplanung oder Wirkung der Aufsicht.

Programme der BLK

Die Themen für die Programme ergeben sich aus dem nationalen Kontrollplan und aus aktuellen Schweizerischen oder europäischen Aspekten, welche die Lebensmittelkette betreffen. Die BLK setzt die Programme in Form von Erhebungen, Analysen oder Audits um. Dafür befragt sie die Amtsstellen vor Ort und begleitet, je nach Programm, Inspektionspersonen bei ihren Kontrollen. Bestehen Mängel im Vollzug, empfiehlt die BLK die notwendigen Anpassungen und fordert im Namen der zuständigen Bundesämter einen Aktionsplan zur Behebung der Mängel.Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den jeweiligen Programmen fliessen in einen Schlussbericht. Dieser dient den Beteiligten zur Harmonisierung und Weiterentwicklung des Vollzugssystemes. 

Die Programme der BLK sind im Vierjahresplan 2024-2027 ersichtlich. --> siehe weitere Informationen (unten)

AKTUELL 2024

Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben
Analyse der Korrekturmassnahmen nach dem Programm von 2018/2019 über den Tierschutz und die Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben für Wiederkäuer- und Schweine.

Bedarfsgegenstände
Analyse der Überwachung der rechtlichen Vorgaben durch den Vollzug in Bezug auf Bedarfsgegenstände.

Bewilligung von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben
Prüfung der Konformität des Vollzuges

ABGESCHLOSSEN 2024

Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen
Analyse der Überwachung der rechtlichen Vorgaben für Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen durch den Vollzug.

PROGRAMME zwischen 2013 und 2022

Programme BLK bis 2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung 18.03.2024

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