Protokoll zur Lebensmittelsicherheit Schweiz-EU

Die Schweiz konnte sich mit der EU auf die Stabilisierung des Landwirtschaftsabkommens und zusätzlich zu dessen Weiterentwicklung auf ein neues Protokoll zur Lebensmittelsicherheit einigen. Das Protokoll bietet bedeutende Vorteile für die Schweizer Lebensmittelwirtschaft, für die Gesundheit von Pflanzen und Tieren sowie für den Konsumentenschutz. Dies dank der Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums.

Bild_CH-EU_13.06.2025_800x600

Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Zwischen der Schweiz und der EU werden jährlich Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden Schweizer Franken gehandelt. 50% der Schweizer Exporte gehen in die EU, 74% der Importe stammen aus der EU.

Die Vorteile des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit Schweiz-EU

Ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU entlang der ganzen Lebensmittelkette: Die Sicherheit von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im gemeinsamen Handel wird langfristig gewährleistet, der Konsumentenschutz und das Täuschungsverbot werden gestärkt.

  • Handel: Erleichterter Marktzugang
    Der weitere Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (also Handelsbeschränkungen, die keine Zölle sind) erleichtert den gegenseitigen Marktzugang für Lebensmittelproduzenten, sprich: Schweizer Firmen können ihre Produkte weiterhin einfach in die EU exportieren. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über eine breite Auswahl an Lebensmitteln aus der Schweiz und dem europäischen Ausland.

  • Lebensmittelsicherheit: Verstärkter Konsumentenschutz und Täuschungsverbot
    Die Schweiz erhält Zugang zu den relevanten Netzwerken und Arbeitsgruppen der EU, darunter die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), den Risikobewertungen der EU und den EU-Warnsystemen. Auch wird die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden. Zusätzlich wurde erreicht, dass bei Lebensmitteln, die in der Schweiz vertrieben werden, die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes bestehen bleibt. Die gemeinsame Bekämpfung von Fälschungen und Betrug bietet der Schweizer Lebensmittelindustrie zudem mehr Schutz und stärkt damit den Konsumentenschutz.

  • Tiergesundheit: Weitere Harmonisierung im Kampf gegen Tierseuchen
    Eine noch engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU stärkt den gemeinsamen Kampf gegen Tierseuchen, die sich potenziell auch auf Menschen übertragen und grosse wirtschaftliche Schäden anrichten können. Gestärkt wird auch das gemeinsame Engagement im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.

Erhalt der Errungenschaften:

  • Souveräne Agrarpolitik
    Die Schweiz bleibt in der Ausgestaltung ihrer Landwirtschaftspolitik weiterhin eigenständig. Das heisst, sie kann selbständig über ihre Landwirtschaftspolitik entscheiden. So entscheidet die Schweiz beispielsweise weiterhin selbständig über ihre Agrargesetze und Subventionen an Bauern. Der Grenzschutz (Zölle und Kontingente) für landwirtschaftliche Produkte bleibt ebenfalls, wie er ist.

  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
    Die Schweizer Vorschriften für GVO in Futtermittel, Saatgut und Lebensmitteln bleiben bestehen.

  • Tierschutz
    Die höheren Schweizer Standards beim Tierschutz bleiben bestehen. Auch das inländische Tiertransitverbot auf Schweizer Strassen wird mit einer Ausnahme dauerhaft abgesichert.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 05.12.2025

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/das-blv/kooperationen/internationale-abkommen/protokoll-lebensmittelsicherheit-schweiz-eu.html