Internationale Abkommen

Internationale Abkommen stärken die Sicherheit von Lebensmitteln, festigen die gemeinsame Tierseuchenbekämpfung und erleichtern den freien Handel. Das BLV beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung von bestehenden Abkommen in seinem Zuständigkeitsbereich.

Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU (Anhang 11, Veterinärabkommen)

Der Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU wird als «Veterinäranhang» oder auch als «Veterinärabkommen» bezeichnet. Er umfasst Gesundheits- und Tierzuchtmassnahmen, die für den Handel mit lebenden Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln tierischer Herkunft gelten.
Das Veterinärabkommen regelt die Bekämpfung von Tierseuchen, den Handel mit Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln tierischer Herkunft, sowie deren Einfuhr aus Drittstaaten. Es bildet die Grundlage für den gemeinsamen Veterinärraum zwischen der Schweiz und der EU und erleichtert damit den Handel zwischen der Schweiz und der EU.

Protokoll zur Lebensmittelsicherheit Schweiz-EU

Die Schweiz und die EU haben sich Ende 2024 auf die Stabilisierung des Landwirtschaftsabkommens und dessen Weiterentwicklung mit einem neuen Protokoll zur Lebensmittelsicherheit geeinigt. Ziel ist ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum. Dieser stärkt die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen und erhöht den Konsumentenschutz entlang der gesamten Lebensmittelkette. Für das BLV bedeutet dies, dass mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit neu auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft im Geltungsbereich des Protokolls sein werden.

Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Zwischen der Schweiz und der EU werden jährlich Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden Schweizer Franken gehandelt. 51% der Schweizer Exporte gehen in die EU, 73% der Importe stammen aus der EU. Durch die engere Zusammenarbeit erkennen die Partner Gesundheitsrisiken früher und bekämpfen Täuschungen wirksamer. Gleichzeitig erleichtert der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse den Handel. Die Schweiz erhält zudem Einsitz in die relevanten EU-Gremien und damit ein aktives Mitspracherecht.

Die Vorteile des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit Schweiz-EU:

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit Schweiz-EU (Bilaterale III):

FAQ Protokoll zur Lebensmittelsicherheit

FAQ Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Abkommen Schweiz-Norwegen

In diesem Abkommen anerkennen die Schweiz und Norwegen die Gleichwertigkeit ihrer veterinärrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft.

Der Geltungsbereich entspricht Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (siehe Kapitel «Veterinärabkommen Schweiz–EU»). Damit besteht der europäische Veterinärraum offiziell aus der EU, Norwegen und der Schweiz mit Liechtenstein.

Veterinärabkommen Schweiz-Norwegen

Abkommen Schweiz-Neuseeland

In diesem Abkommen anerkennen die Schweiz und Neuseeland die Gleichwertigkeit der veterinärrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft.

Für den Handel zwischen der Schweiz und Neuseeland gelten, sofern er innerhalb des Geltungsbereichs erfolgt, dieselben Rahmenbedingungen wie für den Handel zwischen der EU und Neuseeland.

Veterinärabkommen Schweiz-Neuseeland

Letzte Änderung 13.03.2026

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