Veterinärabkommen Schweiz - EU

Das Veterinärabkommen regelt die Bekämpfung von Tierseuchen, den Handel mit Tieren und tierischen Produkten und die Einfuhr dieser Tiere und Produkte aus Drittländern. Es bildet die Grundlage für den gemeinsamen Veterinärraum.

Pferd Transport

Aktuell

Neues Tiergesundheitsrecht der EU

Seit dem 21. April 2021 gelten neue Regeln für den Export lebender Tiere in die Mitgliedstaaten der EU. Halterinnen und Halter von Ziegen, Hirschen, Schweinen oder Kameliden, die solche Tiere exportieren wollen, müssen ein Jahr vor dem Datum des Exports ein betriebseigenes Gesundheitsüberwachungsprogramm durchführen. Ziel dieser Regelung ist eine noch effizientere Bekämpfung von Krankheiten, die auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragbar sind.

Während einer Übergangszeit bis zum 17. Oktober 2021 werden weiterhin die Bescheinigungen nach bisherigem Recht in TRACES Classic verwendet und akzeptiert.

Logo Europäische Kommission
Logo Europäische Kommission

Der Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU wird "Veterinäranhang" oder auch "Veterinärabkommen" genannt. Er umfasst Gesundheits- und Tierzuchtmassnahmen, die auf den Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft anwendbar sind.

Das Veterinärabkommen regelt:

  • die Bekämpfung bestimmter Tierseuchen und die Seuchenmeldung;
  • den Handel zwischen der Schweiz und der EU mit lebenden Tieren, deren Sperma, Eizellen und Embryonen sowie mit tierischen Erzeugnissen (Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischerzeugnisse);
  • die Einfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse aus Drittländern;
  • die Tierzucht.

Gemeinsamer Veterinärraum

Die veterinärrechtlichen Grenzkontrollen im Verkehr von Tieren und tierischen Produkten zwischen der Schweiz und der EU sind seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.

Sendungen aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) werden beim erstmaligen Eintreffen in den Veterinärraum Schweiz-EU kontrolliert und können danach frei verschoben werden. In der Schweiz wurden dafür an den Flughäfen Genf und Zürich entsprechende Einrichtungen erstellt. Die Schweiz führt an diesen Grenzkontrollstellen die grenztierärztliche Untersuchung für Waren tierischen Ursprungs durch. Andererseits kontrollieren die EU-Mitgliedstaaten für die Schweiz bestimmte Sendungen bei erstmaligem Eintreffen in einem EU Mitgliedsstaat (z.B. Rotterdam, Frankfurt).

Zu beachten ist, dass die Zoll- und die Artenschutzkontrollen sowohl für Importe aus Drittstatten wie aus der EU weiterhin bestehen.

Gemischter Veterinärausschuss (GVA)

Die ordnungsgemässe Umsetzung des Veterinärabkommens wird vom gemischten Veterinärausschuss überwacht. Er ist für die Aktualisierung des Veterinärabkommens zuständig, diskutiert bilaterale Probleme und sucht nach für beide Seiten vertretbaren Lösungen.

In der Schweiz ist das BLV für die Belange zuständig, die das "Veterinärabkommen" betreffen. Es entsendet eine Delegation in den GVA, was den direkten Austausch und somit auch gute Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Veterinärbereich gewährleistet.

Umsetzung in der Schweiz

In der Schweiz sorgt das BLV für:

  • die Aktualisierung des Veterinärabkommens;
  • die Änderung der Schweizer Gesetzgebung aufgrund der geänderten EU-Gesetzgebung;
  • die Kommunikation der Änderungen der Schweizer Gesetzgebung;
  • die Kontrolle der Einhaltung an der Aussengrenze (Grenzkontrollstellen).

Einfluss der Schweiz bei der EU

Die Entscheidungen der EU im Bereich Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit haben via Veterinärabkommen einen Einfluss auf die schweizerische Gesetzgebung. Die Schweiz ist daher bestrebt, bereits bei der Ausarbeitung von Gesetzestexten und bei wissenschaftlichen Entwicklungen ihre Position bei der EU einzubringen. Dies geschieht durch die Teilnahme in Arbeitsgruppen und im ständigen Ausschuss.

Da die Schweiz nicht stimmberechtigt ist, sind die Möglichkeiten in diesem Rahmen jedoch beschränkt. Es ist daher entscheidend, den Anliegen und Interessen der Schweiz mit guten bilateralen Kontakten zum Durchbruch zu verhelfen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 08.11.2021

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/das-blv/kooperationen/internationale-abkommen/veterinaerabkommen-schweiz-eu.html