Personen, die in der amtlichen Lebensmittelkontrolle tätig sind, benötigen ein entsprechendes Diplom. Ausgestellt werden die Diplome durch das BLV. Die Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) regelt in Art. 62–95 die Anforderungen und die Ausbildungen.
Personen, die in der amtlichen Lebensmittelkontrolle tätig sind, müssen über ein entsprechendes Diplom verfügen: Diplom für die amtliche Lebensmittelkontrolle oder Diplom für die leitende amtliche Lebensmittelkontrolle. Ein Diplom erhält, wer das entsprechende Ausbildungsprogramm absolviert und dieses erfolgreich mit einer Prüfung abschliesst.
Um eines dieser Diplome zu erhalten, ist eine Anstellung in einem kantonalen Laboratorium Voraussetzung. Die Ausbildung findet grösstenteils im Kanton statt. Die Kurse werden vom und teilweise im BLV durchgeführt. Wer ein eidgenössisches Diplom erlangen will, nimmt als Erstes Kontakt zu einem kantonalen Labor auf und absolviert dort die Ausbildung.
Die Kurse des BLV können nur von Angestellten der Bundesverwaltung und von Angestellten der kantonalen Vollzugsorgane besucht werden. Jede Anmeldung wird einzeln geprüft und vom BLV genehmigt. Um die Kurse besuchen zu können, müssen die Teilnehmenden die Mindestanforderungen erfüllen. Für jeden besuchten Kurs wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Teilnahmebestätigungen allein berechtigen nicht zum Erwerb des Diploms.

Die Ausbildung für das Diplom für amtliche Lebensmittelkontrolleur/-in DAL beinhaltet sieben Module. Jedes Modul besteht aus je einem Teil theoretischer und einem Teil praktischer Ausbildung bei den Kantonen. Einige Module beinhalten einen Ausbildungskurs beim BLV, für andere Module ist ein Selbststudium vorgesehen.
Seit Juli 2020 vergeben die Kantone kantonale Fähigkeitszeugnisse als amtliche Fachassistentin bzw. amtlicher Fachassistent. Die Ausbildung und die Prüfungen finden ausschliesslich in den Kantonen statt. Nur das Theoriemodul über die Grundlagen des Lebensmittelrechts wird vom BLV vermittelt. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird für die folgenden Aufgaben verliehen:
- Probenahme;
- Kontrolle von Betrieben, die:
- Materialien, die mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen, herstellen oder vertreiben,
- Kosmetika herstellen oder vertreiben,
- Spielzeuge herstellen oder vertreiben,
- tätowieren, piercen oder Permanent-Make-up anbringen;
- Kontrolle von Dusch- und Badewasser.
Preise und Administration
Die DAL- sowie die DLAL-Kurse kosten jeweils CHF 4'000.-. Weitere Informationen sowie die Anmeldemodalitäten finden Sie auf awisa, der Plattform für den Austausch zwischen Bund und Kantonen.
Prüfungskommission
Für die Ausbildungen und Prüfungen DAL, DLAL und amtliche Fachassistentin / amtlicher Fachassistent ist eine einzige Prüfungskommission zuständig. Sie setzt sich aus Mitgliedern der amtlichen kantonalen Kontrollorgane zusammen. Sie legt die Lernziele und -inhalte der Fächer und der Prüfungsaufgaben fest und entscheidet über Sonderfälle betreffend die Ausbildungen und die Teilnehmenden. Sie verfügt über die nötigen Mittel, um die drei Ausbildungsbereiche abzudecken.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 09.07.2024