Die Aufgaben des Veterinärdienstes Schweiz werden durch die verschiedenen Fachpersonen wahrgenommen. Ihre Weiter- und Fortbildung ist in der Bildungsverordnung geregelt.
Informationen zu Anmeldung, Prüfung, Praktika und Dispensation sind unter Anmeldungen und Zusatzinformationen zusammengefasst.
Die Weiterbildung zur leitenden amtl. Tierärztin oder zum leitenden amtl. Tierarzt eignet sich besonders für Tierärztinnen und Tierärzte, die in einer Kaderposition im kantonalen Veterinärdienst arbeiten oder eine solche anstreben.
Zulassungsbestimmungen
- Fähigkeitszeugnis als amtliche Tierärztin oder amtlicher Tierarzt
- Mindestens zwei Jahre Erfahrung in amtstierärztlicher Tätigkeit
- Empfehlung der zuständigen Kantonstierärztin oder des zuständigen Kantonstierarztes
Amtl. Tierärztinnen und Tierärzte können für sämtliche Vollzugsaufgaben im kantonalen Veterinärdienst eingesetzt werden. Alle tierärztlichen Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure müssen die Qualifikationen der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte erfüllen.
Zulassungsbestimmungen
- Abgeschlossenes Studium Veterinärmedizin
- Beschäftigungsgrad von mindestens 30% im Veterinärdienst Schweiz
Amtl. Fachexpertinnen und -experten übernehmen Aufgaben in Spezialgebieten, die von der Gesetzgebung her nicht zwingend von amtlichen Tierärztinnen oder Tierärzten übernommen werden müssen (z.B. im Vollzug der Tierschutzgesetzgebung). Die Weiterbildung findet gemeinsam mit den amtl. Tierärztinnen und Tierärzten statt.
Für die amtl. Fachexpertinnen und Fachexperten werden zwei Fachrichtungen angeboten:
- Amtl. Fachexpert/-in für Tierschutz
- Amtl. Fachexpert/-in für Tiergesundheit
Zulassungsbestimmungen
Wer ein Fachhochschul- oder ein Hochschulstudium auf Masterstufe abgeschlossen hat, wird zur Weiterbildung zugelassen.
Amtliche Fachassistenten/-assistentinnen Fleisch werden in der Fleischkontrolle eingesetzt und arbeiten unter der Aufsicht eines amtlichen Tierarztes oder einer amtlichen Tierärztin.
Zulassungsbestimmungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer eine berufliche Grundausbildung im Landwirtschafts- oder Lebensmittelsektor abgeschlossen hat. Die Prüfungskommission kann auch weitere berufliche Grundbildungen anerkennen.
Die amtlichen Fachassistentinnen/Fachassistenten Tierschutz kommen bei Kontrollen im Tierschutz, Bereich Nutztiere, zum Einsatz.
AFA Tierschutz arbeiten unter der Aufsicht von amtl. Tierärztinnen und Tierärzten oder amtl. Fachexpertinnen und Fachexperten. Für den Bereich Heim-/Wildtiere gibt es keine Weiterbildung für amtl. Fachassistentinnen oder Fachassistenten.
Zulassungsbestimmungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat.
Die amtlichen Fachassistentinnen/Fachassistenten Primärproduktion (AFA PrP) kommen vor allem für Kontrollen in der Primärproduktion von Nutztieren zum Einsatz.
Die Kontrollen betreffen Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel und Tierverkehr. Die AFA PrP stehen unter der Aufsicht von amtl. Tierärztinnen und Tierärzten oder amtl. Fachexpertinnen und Fachexperten.
Zulassungsbestimmungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat.
Amtliche Fachassistenten/-assistentinnen Bieneninspektion entsprechen den früheren Bieneninspektorinnen/-inspektoren.
Die AFA Bieneninspektion führen Tiergesundheitskontrollen in Bienenhaltungen durch und werden bei der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.
Zulassungsbestimmungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat.
Die amtl. Fachassistenten/-assistentinnen Primärproduktion Bienen (AFA PrP Bienen) werden für Kontrolltätigkeiten in der Primärproduktion, Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierverkehr im Bereich Bienen eingesetzt. Die AFA PrP Bienen stehen unter der Aufsicht von amtl. Tierärztinnen und Tierärzten oder amtl. Fachexpertinnen und Fachexperten.
Zulassungsbestimmungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer ein Fähigkeitszeugnis als amtl. Fachassistent/-assistentin Bieneninspektion besitzt.
Letzte Änderung 16.01.2020