Stalleinrichtungen
Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme für Nutztiere dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, wenn das BLV sie bewilligt hat. Hier finden Sie Informationen zu bereits bewilligten Systemen sowie zum Prüf- und Bewilligungsverfahren.
Serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme dürfen in der Schweiz nur verkauft werden, wenn diese Produkte gemäss Tierschutzgesetz bewilligt sind. Betroffen sind Stalleinrichtungen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Kaninchen.
Das BLV ist für die Bewilligungen zuständig. Die Zentren für tiergerechte Haltung führen die Prüfungen im Auftrag des BLV durch.
Ausführliche Informationen zur Haltung von Nutztieren finden Sie auf der Seite der jeweiligen Tierart:

Rinder
Richtlinien für eine tierfreundliche Haltung von Rindern.

Schweine
Richtlinien für eine tierfreundliche Haltung von Schweinen.

Schafe
Alles zur artgerechten Haltung von Schafen – von Stall über Pflege bis Zucht. Für gesunde Tiere und rechtssichere Tierhaltung.

Ziegen
Wissenswertes zur Haltung, Fütterung, Zucht und Gesundheit von Ziegen – mit Vorgaben zur Sachkunde und tierschutzkonformen Betreuung.

Hühner und anderes Geflügel
Informationen zur tiergerechten Hühnerhaltung: Anforderungen an Haltung, Fütterung, Gesundheit, Zucht, Umgang und Ausbildung.

Kaninchen
Tiergerechte Haltung, Pflege, Ernährung und Beschäftigung von Kaninchen – im Stall oder Freiland, allein oder in der Gruppe.
Liste der Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme
Alle vom BLV bewilligten Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme und die zugehörigen Auflagen finden Sie auf der folgenden Liste:
Prüf- und Bewilligungsverfahren
Inverkehrbringer, Hersteller und Importeure finden unten das Gesuchsformular sowie weitere Informationen zum Ablauf des Prüf- und Bewilligungsverfahrens.
Bitte senden Sie das vollständige Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail ein.
