Beim Hausgeflügel wird zwischen Haushühnern, Truthühnern, Hausgänsen und Hausenten unterschieden. Jede Geflügelkategorie hat ihre eigenen Anforderungen und Bedürfnisse.
Informationen für die private Hühnerhaltung
Hühner sind gesellige Tiere mit einem ausgeprägten Verhalten. Damit sie gesund bleiben, brauchen sie ausreichend Platz zum Scharren, Picken und Staubbaden – idealerweise mit Auslauf.
Hühner sind aktive, soziale Tiere und leben in Gruppen – halten Sie mindestens drei Tiere. Sorgen Sie für:
Platz zum Scharren, Picken, Staubbaden
Auslauf im Freien
Legenester und Sitzstangen
Frisches Wasser und geeignetes Futter
Hühner verbringen den Grossteil des Tages mit der Futtersuche. In einer Gruppe mit Auslauf fühlen sie sich am wohlsten. Der Auslauf sollte mit einem Zaun gegen Beutegreifer wie Füchse gesichert werden.
Viele im Fachhandel und Onlinehandel erhältliche Stallungen erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Hühnerhaltung nicht. Der Fachhandel unterliegt einer Informations- und Deklarationspflicht und muss angeben, für welche Tierart und für wie viele Tiere die Stallungen geeignet sind. Achten Sie auf diese Informationen.
Auch wenn Hühner Allesfresser sind – nicht alles ist gut für sie. Als Grundfutter eignet sich Alleinfutter für Legehennen (Mehl oder Pellets). Ergänzen Sie es in kleinen Mengen mit Körnermischungen, Strauchfrüchten oder Rüstabfällen.
Vermeiden Sie Fleisch und gekochte Speisereste wie Teigwaren, Kartoffeln oder Brot – sie sind ungeeignet.
Achten Sie auf Sauberkeit im Stall und im Auslauf – so beugen Sie Krankheiten und Parasiten vor.
Beobachten Sie Ihre Tiere täglich. Gesunde Hühner sind lebhaft, haben ein glattes Gefieder sowie gesunde Beine und Fussballen. Kranke Tiere wirken matt, ziehen sich zurück oder zeigen auffälliges Verhalten. Holen Sie bei Unsicherheit tierärztlichen Rat ein.
Bedenken Sie vor der Anschaffung, dass Hühner bis zu zehn Jahre alt werden können. Schauen Sie sich den Herkunftsbetrieb vor Ort an: Die Tiere sollten gesund und die Umgebung sauber sein.
Verzichten Sie auf Zuchten mit extremen Merkmalen – etwa stark befiederte Beine. Diese Tiere sind oft in ihrer Bewegung eingeschränkt. Auch vom Kauf aus dem Ausland wird abgeraten.
Damit Ihre Hühner ihr natürliches Verhalten ausleben können, brauchen sie eine passende Umgebung. Dazu gehören funktionale Bereiche fürs Fressen und Trinken, Einstreu zum Scharren und Picken sowie ruhige Zonen zum Ausruhen. Eine klare räumliche Trennung fördert das artgemässes Verhalten.
Ein gutes Stallklima ist entscheidend. Sorgen Sie für artgemässe und dem Alter der Tiere angepasste Temperaturen, gute Belüftung und Tageslicht. Die Tierschutzverordnung schreibt mindestens 5 Lux Lichtstärke vor – das entspricht etwa dem Licht, bei dem man noch Zeitung lesen kann. Mit künstlichem Licht dürfen Sie den Lichttag auf maximal 16 Stunden verlängern. Nur bei Masttieren ist nachts eine schwache Orientierungsbeleuchtung unter 1 Lux erlaubt.
Erhöhte Sitzstangen sind Pflicht – sie bieten Rückzugsorte, besonders nachts und müssen dem Alter und dem Verhalten der Tiere entsprechend angeboten werden. Bei Mastpoulets eignen sich erhöhte Sitzflächen besser als Sitzstangen.
Legehennen brauchen ruhige, leicht abgedunkelte und gedeckte Einzel- oder Gruppennester, die vorzugsweise eingestreut sind.
In der gewerblichen Haltung kommen oft Abrollnester mit geneigten, genoppten Böden zum Einsatz. Auch Kunststoffschalen sind für Einzelnester erlaubt.
Hühner sind aktive Tiere. Sie brauchen Platz zum Schreiten, Scharren und für kurze Flüge. Achten Sie auf begehbare, rutschfeste Böden. Die Wege zu Sitzstangen und Nestern dürfen nicht zu hoch und nicht zu steil sein.
Auch zur Gefiederpflege brauchen Hühner ausreichend Raum – zum Strecken, Schütteln, Flügelschlagen und Sandbaden. Bieten Sie geeignete Einstreu oder Sandgruben sowie ruhige Plätze zum Sonnenbaden. Die Einstreu sollte locker, trocken, 5–10 cm hoch und möglichst mit Getreidekörnern angereichert sein.
Hühner müssen jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben. Als Beschäftigungsmaterial eigenen sich Heunetze, Strohballen oder Picksteine, welche vorzugsweise alternierend angeboten werden. Ohne Beschäftigung können Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus entstehen. Die Ursachen sind nicht immer klar – eine abwechslungsreiche Umgebung hilft aber vorbeugend.
Hühner sind Gruppentiere – sie dürfen nicht einzeln gehalten werden. Hühner müssen sich begegnen, abgrenzen und gemeinsam fressen oder sandbaden können.
Futter- und Tränkeeinrichtungen müssen gut verteilt und leicht zugänglich sein – so kommen auch rangniedere Tiere regelmässig daran.
Füttern Sie ein Alleinfutter (Mehl oder Pellets) mit allen notwendigen Nährstoffen: Getreide (zum Beispiel Mais, Gerste, Weizen), pflanzliches Eiweiss, Öle, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente. Zusätzlich können Sie Getreidekörner zum Picken ausstreuen.
Stellen Sie rund um die Uhr frisches Wasser zur Verfügung – zum Beispiel über:
Rinnentränken oder Cuptränken, bei denen Hühner Wasser schöpfen und dann schlucken
Nippeltränken, bei denen Wasser durch Anstossen eines Metallnippels austritt – diese sind besonders hygienisch
An Veranstaltungen darf nur gesundes Geflügel teilnehmen. «Gesund» bedeutet auch: Die Tiere zeigen keine zuchtbedingten Belastungen oder rassespezifischen Einschränkungen.
Teilnehmende und Organisatoren sind gemeinsam verantwortlich für einen schonenden Umgang mit den Tieren.
Gehege mit Küken dürfen an Veranstaltungen nicht öffentlich zugänglich sein.
Je nach Situation kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Die Tötung muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Methode muss sicher zum Tod führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden.
Wer sein Tier einer Tierärztin oder einem Tierarzt zum Einschläfern übergibt, handelt immer richtig.
Weitere Personen dürfen Hühner töten, wenn sie fachkundig sind. Das heisst, sie haben sich unter kompetenter Anleitung die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung angeeignet und töten regelmässig Hühner.
Die Tierverkehrskontrolle ermöglicht eine effiziente Seuchenbekämpfung und kann ein Verschleppen von Tierseuchen verhindern.
Jede Geflügelhaltung muss bei einer kantonalen Koordinationsstelle gemeldet werden – auch Kleinhaltungen. Nur so kann der Veterinärdienst bei einem Seuchenausbruch (zum Beispiel Vogelgrippe) rasch informieren und Schutzmassnahmen wie Stallpflicht anordnen.
Wer Geflügel hält und damit Handel treibt, muss eine Bestandeskontrolle führen. In die Bestandeskontrolle müssen alle Zu- und Abgänge eingetragen werden.
Richten Sie Ihre Geflügelzucht konsequent auf gesunde Tiere aus. Achten Sie darauf, dass weder das Wohlergehen noch die Würde der Tiere durch bestimmte Zuchtmerkmale beeinträchtigt wird.
Verboten ist die Zucht von Tieren, bei denen durch genetische Veränderungen Körperteile oder Organe fehlen oder nicht mehr artgemäss genutzt werden können.
In der kommerziellen Zucht sind Hühner auf Höchstleistung gezüchtet: Masttiere wachsen schnell, Legehennen legen besonders viele Eier.
Die Tierschutzgesetzgebung sorgt dafür, dass trotz Leistungszucht die Bedürfnisse der Tiere berücksichtigt werden.
Die Rassegeflügelzucht lebt von der Vielfalt – an Farben, Formen und besonderen Merkmalen. Achten Sie jedoch darauf:
Tiere mit unzulässigen Zuchtzielen oder verbotenen Merkmalen dürfen nicht an Veranstaltungen gezeigt werden.
Geflügelseuchen können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Alle Krankheiten, die in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind, gelten in der Schweiz als meldepflichtige Tierseuchen.
Neben den meldepflichtigen Seuchen gibt es weitere relevante Rinderkrankheiten, die nicht in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind. Auch diese Krankheiten oder Verletzungen bei Geflügel müssen angemessen behandelt werden.
Mit der konsequenten Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen schützen Tierhaltende ihren Tierbestand vor Tierseuchen. Achten Sie insbesondere beim Tierzukauf auf die Herkunft der Tiere und melden Sie auffälliges Verhalten und Krankheitsanzeichen der Tiere umgehend der Tierärztin oder dem Tierarzt.
Abhängig vom Verwendungszweck gilt Geflügel in der Heilmittelgesetzgebung als Heim- oder Nutztier. Für Nutztiere gelten bei der Anwendung von Tierarzneimitteln spezielle Bestimmungen.
Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus treten bei Legehennen häufiger auf als bei Mastgeflügel.
Oft lassen sich solche Störungen durch gute Einstreuqualität und ausreichende Beschäftigung vermeiden. Wenn Kannibalismus auftritt, dürfen Sie den Stall vorübergehend abdunkeln – auch ohne Tageslicht. Solche Massnahmen müssen Sie sofort den kantonalen Behörden melden.
Die Schnabelspitze darf leicht gekürzt werden («Touchieren»), um Federpicken vorzubeugen. Dabei wird nur der Haken des Oberschnabels entfernt – der Schnabelschluss bleibt erhalten. Fachkundige Personen dürfen diesen Eingriff ohne Betäubung an den ersten beiden Lebenstagen in der Brüterei vornehmen.
Verboten ist hingegen das sogenannte Coupieren, bei dem der Oberschnabel stark gekürzt wird – oft bis kurz vor die Nasenöffnungen. Das kann Schmerzen verursachen und die Futteraufnahme beeinträchtigen.
Weitere verbotene Eingriffe finden Sie in Art. 20 der Tierschutzverordnung.
Bei Zuchthähnen dürfen die Zehen und Sporen in den ersten beiden Lebenstagen in der Brüterei gekürzt werden, um Verletzungen der Hennen bei der Paarung zu vermeiden.
Wenn Sie mehr als zehn Hühner halten, brauchen Sie eine entsprechende Ausbildung:
Bei über 10 Grossvieheinheiten: Sie benötigen eine landwirtschaftliche Ausbildung.
Bei weniger als 10 Grossvieheinheiten: Die für Haltung und Betreuung verantwortliche Person muss einen Sachkundenachweis vorlegen – sobald Sie mehr als 150 Legehennen, 200 Junghennen oder 500 Mastpoulets pro Jahr halten. Vom Muttertier abhängige Jungtiere zählen dabei nicht mit.
Ausnahmen:
Wenn Sie sich vor dem 1. September 2008 als Tierhaltende registriert haben, müssen Sie die Ausbildung nicht nachholen.
Landwirtinnen und Landwirte sind vom Sachkundenachweis befreit.