Kaninchen haben komplexe Bedürfnisse und stellen hohe Anforderungen an Haltung, Pflege, Ernährung und Beschäftigung. Hier erfahren Sie, wie Sie ihre Umgebung im Stall oder Freiland tiergerecht gestalten, soziale Kontakte fördern und ihre Gesundheit schützen.
Kaninchen als Heimtiere
Kaninchen wirken wegen ihres Aussehens besonders für Kinder attraktiv. Sie stellen jedoch hohe Anforderungen an Haltung, Umgang und Fütterung. Als sehr stressanfällige Tiere sind sie keine «Kuscheltiere»: Herumtragen oder Festhalten kann ihnen grosse Angst machen und zu Schreckstarre oder zu Kratz- und Beissreaktionen führen.
Leben Kaninchen in einer Gruppe und in einem artgerecht gestalteten Gehege, können Erwachsene und Kinder ihr natürliches Verhalten beobachten – ohne die Tiere aus dem Gehege zu nehmen.
Die Rassenkaninchenhaltung gilt als Hobby, bei dem spezifische Rassen gezüchtet und ausgestellt werden. Die Lebenserwartung hängt unter anderem von der Rasse ab. Zwergkaninchen können bei guter Pflege bis zu 14 Jahre alt werden.
Haltung
Kaninchen haben hohe Ansprüche an ihre Umgebung, ihre Pflege und ihren sozialen Kontakt. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie Sie ihre Bedürfnisse in Stall, Freilandgehege und Alltag tiergerecht erfüllen.
Anforderungen an das Gehege
Die gesetzlichen Mindestanforderungen an Kaninchengehege sind ein absolutes Minimum.
Gehege müssen so gross sein, dass Kaninchen darin hoppeln, springen und «Männchen» machen können. Die vorgeschriebene Mindestfläche muss mit geeigneter Einstreu wie Stroh oder Rindenschnitzeln bedeckt sein. Futterstellen benötigen leicht zu reinigende Unterlagen.
In der Natur leben Kaninchen in unterirdischen Bauten. Entsprechend brauchen sie abgedunkelte Rückzugsorte: erhöhte Flächen, Holzhäuschen, Baumstämme oder Betonröhren. Sie bieten Schutz, Ruhe oder die Möglichkeit, Artgenossen auszuweichen. In Gruppen sollten diese Rückzugsorte mehrere Ein- und Ausgänge haben, damit Tiere bei Konflikten nicht in einer Sackgasse landen.
Kaninchen schätzen Aussichtsposten wie ein Brett auf einer Kiste. Eine Kiste mit Erde und Sand zum Graben sowie regelmässiger Freilauf in Wohnung oder Aussengehege erhöhen die Lebensqualität. Gefahren wie Kabel oder giftige Pflanzen sind zu entfernen. Viele Kaninchen benutzen eine mit Einstreu gefüllte Schale als Toilette.
Der Boden muss immer trocken und sauber bleiben, denn Nässe führt häufig zu Pfotenerkrankungen. Staubarme Einstreu schützt vor Augenproblemen. Auch ammoniakhaltige Gerüche reizen die empfindlichen Nasenschleimhäute, weshalb das Gehege regelmässig gereinigt werden muss
Freilandhaltung
Gesunde Kaninchen können ganzjährig in einem gut eingerichteten Aussengehege leben. Dort können sie viele natürliche Verhaltensweisen ausleben, etwa graben oder Umweltveränderungen beobachten. Das Gehege muss Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe und Zugluft sowie vor Fressfeinden wie Mardern, Füchsen, Greifvögeln oder Katzen bieten. Es muss ausbruchsicher sein und einen trockenen, eingestreuten Stall mindestens in Mindestgrösse, mehrere Unterschlüpfe sowie einen fest im Boden verankerten Zaun als Tiefgrabschutz haben.
Werden die Krallen zu lang, müssen sie fachgerecht geschnitten werden. Die Zähne wachsen lebenslang und müssen durch ausreichend Kauen abgenutzt werden. Geschieht das nicht, entstehen schmerzhafte Zahnveränderungen, die bis zur Futterverweigerung führen.
Krankheiten wie Encephalitozoonose (E. cuniculi) oder RHD können übertragen werden. Bei Neuzugängen ist deshalb eine Quarantäne sinnvoll. Gegen RHD, RHD2 und Myxomatose stehen Impfstoffe zur Verfügung.
Weibliche Kaninchen haben eine induzierte Ovulation: Der Eisprung erfolgt beim Deckakt oder durch ähnliche Reize wie Druck am Rücken, etwa durch Streicheln. Dies kann Scheinträchtigkeiten und langfristig Veränderungen an der Gebärmutter auslösen.
Kaninchen brauchen viel Platz zum Hoppeln, Rennen, Haken schlagen und «Männchen» machen. Mehrere Etagen schaffen Abwechslung und zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten. Sie müssen gut erreichbar, rutschfest und einfach zu reinigen sein. Auch im ebenerdigen Gehege werden erhöhte Sitzplätze sowie Verstecke wie Wurzeln oder Häuschen gerne genutzt.
Neben Platz für Bewegung benötigen Kaninchen Beschäftigungsmöglichkeiten. Sonst können aus Langeweile Verhaltensstörungen entstehen, zum Beispiel Gitternagen. Zur Beschäftigung eignen sich Freilauf, Grab- und Nagemöglichkeiten sowie gelegentliches Umgestalten des Geheges. Als Nagematerial dienen Weichholz und frische, ungespritzte Äste von Obst- und Nussbäumen. Eingestreute Böden und Sandkisten ermöglichen Scharren und oberflächliches Graben. Im Aussengehege können Kaninchen richtig graben; kontrollieren Sie regelmässig, ob sie sich nicht hinausbuddeln. Erhöhte Liegeflächen, Häuschen und Tunnel sorgen zusätzlich für Abwechslung.
Gruppenhaltung
Kaninchen sind soziale Tiere und sollten möglichst in Gruppen leben. Ein kastriertes Männchen mit ein bis zwei Weibchen ist eine bewährte Kombination, ergänzt durch ausreichend Platz zum Ausweichen. Können Tiere nicht im gleichen Gehege gehalten werden, sollten sie Artgenossen zumindest riechen und hören, idealerweise auch sehen können.
Gruppen aus jungen Tieren lassen sich am einfachsten bilden. Die Vergesellschaftung von älteren Tieren kann schwierig sein, da es zu heftigen Rangordnungskämpfen kommen kann. Besonders Häsinnen sind territorial. Eine Zusammenführung auf neutralem Terrain erleichtert das Gelingen.
Beobachten Sie die Gruppe regelmässig: Nicht alle Tiere vertragen sich gleich gut. Bisse und Kratzer lassen sich nicht vollständig vermeiden. Mehrere Unterschlüpfe mit mehreren Ein- und Ausgängen, Sichtblenden und mehrere Futterstellen helfen, dass rangniedere Tiere ausweichen können.
Geschlechtsreife
Kaninchen können bereits mit drei Monaten geschlechtsreif werden. Um Nachwuchs zu verhindern, müssen geschlechtsreife Männchen rechtzeitig kastriert werden. Eine Kastration vermindert auch Kämpfe unter Männchen. Sie darf nur unter Narkose und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden.
Viel frisches Heu als Grundfutter ist zentral für die Verdauung und den Abrieb der Backenzähne.
Frischer Salat, Gräser, Kräuter sowie Gemüse wie Gurken oder Rüebli ergänzen den Speiseplan. Stärkehaltige Futtermittel sollten nur in kleinen Mengen als «Guetzli» gegeben werden, um Verdauungsproblemen und Übergewicht vorzubeugen. Auch kalzium- oder oxalreiche Futtermittel (wie manche Gräser) sollten nicht einseitig verfüttert werden, um Harnsteinen vorzubeugen.
Körnermischungen brauchen Kaninchen nur bei Kälte im Aussengehege oder wenn sie Junge säugen. Sie benötigen immer frisches Wasser in Trinkwasserqualität.
Kaninchen haben einen empfindlichen Verdauungstrakt und sind anfällig für Fütterungsfehler. Sie müssen jederzeit fressen können. Ein Futterentzug – auch vor einer Narkose – kann lebensbedrohlich sein.
Kaninchen als Nutztiere
In der Landwirtschaft dienen Kaninchen der Fleischproduktion. Die Kaninchenmast gilt als mögliche Nischenproduktion mit regelmässigem Zusatzeinkommen.
Die Anforderungen an Heimkaninchen gelten auch für Zucht- und Mastkaninchen; zusätzlich bestehen Haltungskonzepte wie IP-Suisse, Tierwohlprogramme BTS/RAUS, Bio Suisse und KAGfreiland. Zuchtkaninchen werden häufig in gekauften oder selbst gebauten Boxen gehalten. Mastkaninchen leben meist in Gruppen von etwa acht bis rund 30 Tieren in Buchten.
Zunehmend liegt der Fokus auf Gruppenhaltung, was der natürlichen Lebensweise näherkommt. Sie stellt Tierhaltende jedoch vor Herausforderungen: Sie erfordert mehr Fachwissen, eine präzise Arbeitsweise und gute Beobachtungsgabe. Aggressionen entstehen oft im Zusammenhang mit sexueller Aktivität. Zibben (Häsinnen) zeigen z.B. beim Nestbau oder bei der Nestverteidigung besonders ausgeprägtes Territorialverhalten. Die Gruppenhaltung von Zuchttieren braucht deshalb ein durchdachtes Management, geeignete bauliche Lösungen und sorgfältige Reinigung und Desinfektion.
Kaninchen benötigen in vielen Situationen besondere Sorgfalt – sei es bei der Zucht, bei Ausstellungen oder wenn Tiere abgegeben oder fachgerecht getötet werden müssen. Der verantwortungsvolle Umgang schützt ihr Wohlbefinden und verhindert vermeidbare Belastungen.
Verantwortungsvolle Zuchtpraxis
Bei der Kaninchenzucht geht es oft darum, bestimmte Zuchtziele zu erreichen, etwa Merkmale des Aussehens oder die gewünschte Fleischqualität. Es dürfen jedoch keine Zuchtziele verfolgt werden, die für die Tiere Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen oder tief in ihr Erscheinungsbild beziehungsweise ihre Fähigkeiten eingreifen.
Kaninchen mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden.
Um ihre Jungen ungestört aufzuziehen, brauchen Zibben (Häsinnen) im Gehege eine Nestkammer. Sie müssen diese mit geeignetem Material und mit Bauchhaar selbst auspolstern können. Das Nest muss gut belüftet sein, damit Feuchtigkeit entweichen kann.
Säugende Zibben müssen sich ihren Jungen entziehen können, etwa durch erhöhte Flächen oder abgetrennte Bereiche.
Jungtiere dürfen in den ersten acht Wochen nie allein gehalten werden. Erst wenn mit beginnender Geschlechtsreife ab etwa zwölf Wochen Aggressionen auftreten können, dürfen Tiere in verschiedenen Käfigen untergebracht werden.
Abgabe von Kaninchen
Wer pro Jahr mehr als 100 Kaninchen abgibt, benötigt eine kantonale Bewilligung und eine entsprechende Ausbildung. Wer gewerbsmässig Kaninchen verkauft, muss zudem schriftlich über die Bedürfnisse und die tiergerechte Haltung informieren.
Anforderungen an Ausstellungen
An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen. «Gesund» bedeutet auch, dass sie nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden und ihr Wohlergehen nicht durch rasse- oder zuchtformspezifische Merkmale beeinträchtigt ist.
Teilnehmende und Veranstaltende sind verantwortlich dafür, dass die Tiere jederzeit schonend behandelt werden. Die Fachinformation weiter unten beschreibt die Pflichten der beteiligten Personen, die Anforderungen an Ausstellungsgehege und das Ausstellungsverbot für Kaninchen mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen.
Für Börsen und Märkte ist zusätzlich Fachinformation 12.2 zu beachten.
Streichelgehege
An Veranstaltungen dürfen keine für das Publikum zugänglichen Gehege mit Kaninchen eingerichtet oder betrieben werden. Nicht betroffen sind dauerhaft eingerichtete Streichelgehege, z.B. in Zoos, auf Bauernhöfen oder in Altersheimen
Kaninchen dürfen nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter Anleitung und Aufsicht die nötigen Kenntnisse und praktische Erfahrung angeeignet haben und regelmässig Tiere töten.
Manchmal kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Das Töten muss schonend und ohne Verzögerung erfolgen. Die gewählte Methode muss zuverlässig zum Tod führen; das Tier ist bis zum Eintritt des Todes zu überwachen. Vor der Entsorgung muss der Tod überprüft werden.
Bei Mastkaninchen gelten zusätzliche Vorgaben für die Schlachtung. Sie müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Betäubung oder Tötung durch Kopf- oder Genickschlag ist bei der Schlachtung verboten.
Für bestimmte Formen der Kaninchenhaltung sind spezielle Fachkenntnisse vorgeschrieben. Sie stellen sicher, dass Tierhaltende Kaninchen sachgerecht betreuen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wer in einer Tierhaltung mit maximal 10 Grossvieheinheiten mehr als 500 junge Kaninchen pro Jahr produziert, benötigt einen entsprechenden Sachkundenachweis. Ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte sind davon befreit. Übersteigt die Tierhaltung insgesamt 10 Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung Pflicht.
Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises dürfen nur von Organisationen durchgeführt werden, die vom BLV dafür anerkannt sind.