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Was ist CITES?

CITES ist das internationale Artenschutzabkommen zum Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. In der Schweiz ist das BLV für den Vollzug zuständig. Es regelt und kontrolliert den grenzüberschreitenden Handel, damit natürliche Bestände erhalten bleiben.

Internationales Abkommen für den Artenschutz

CITES steht für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Ziel des Übereinkommens ist es, Tier- und Pflanzenpopulationen weltweit nachhaltig zu nutzen und langfristig zu erhalten.

Bereits früh zeigte sich, dass der internationale Handel für viele Arten eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Deshalb wurde 1973 das «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen» – kurz CITES, auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt – verabschiedet.

Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnenden und ist Depositarstaat des Übereinkommens. Das CITES-Sekretariat hat seinen Sitz in Genf. Heute arbeiten über 180 Staaten im Rahmen von CITES zusammen.

CITES – geregelter Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten

Gefährdete Arten dürfen nur so weit gehandelt werden, wie es ihre natürlichen Bestände zulassen. Ein nachhaltiger, kontrollierter Handel ist dabei oft wirksamer als ein generelles Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt.

Je nach Gefährdungsgrad ist der Import und Export von lebenden Tieren und Pflanzen sowie von deren Teilen und Produkten entweder bewilligungs- und kontrollpflichtig oder verboten.

Mehr Informationen:

Import

Export

Aktuell sind über 6'000 Tier- und mehr als 34'000 Pflanzenarten durch CITES geschützt. Sie sind je nach Gefährdungsgrad in drei Anhänge eingeteilt. Ob eine Art CITES-geschützt ist, lässt sich über den wissenschaftlichen Namen prüfen:

CITES: Checklist of CITES species (auf Englisch)

CITES-Anhänge

Die Anhänge definieren, wie stark der Handel mit einer Art eingeschränkt ist und welche Auflagen gelten.

CITES und die Schweiz

Das BLV ist die zuständige Vollzugsbehörde für das internationale Artenschutzabkommen CITES in der Schweiz.