Export
Beim Export von CITES-geschützten Tieren, Pflanzen sowie deren Teilen und Erzeugnissen gelten artenschutzrechtliche Vorgaben. Diese Seite bietet eine Übersicht zu den Abläufen, erforderlichen Bewilligungen und Ausnahmen sowie der Nutzung von e-CITES.
Vorgehen und Richtlinien zum Artenschutz beim Export
Informationen zu Bewilligungen, Zuständigkeiten und Ablauf beim Export von CITES-geschützten Tieren, Pflanzen sowie deren Teilen und Erzeugnissen.
Bewilligungen Export
Artenschutz beim Export: Wann ist ein CITES-Zertifikat nötig, welche Ausnahmen gelten und welche Nachweise müssen Sie für die (Wieder-)Ausfuhr erbringen.
e-CITES
e-CITES ist die Online-Anwendung des BLV zur elektronischen Einreichung von Passierscheinen und Gesuchen für CITES-Zertifikate durch Firmen.