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Reisebewilligungen

Für Reisen mit geschützten Heimtieren, Zirkustieren, Wanderausstellungsexemplaren und Musikinstrumenten aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten gelten Vorgaben im Artenschutz. Erfahren Sie, wann Reisebewilligungen nötig sind und wie Sie diese beantragen.

CITES-Reisebewilligungen für mehrfache Grenzübertritte

Für Reisen mit geschützten Heimtieren, Zirkustieren, Exemplaren von Wanderausstellungen sowie mit Musikinstrumenten stellt das BLV CITES-Reisebewilligungen für mehrmalige Grenzübertritte aus.

Bei der (Wieder-)Einfuhr in die Schweiz mit einer gültigen Reisebewilligung entfallen die Artenschutzkontrolle, die entsprechende Gebühr sowie die Einfuhrbewilligungspflicht. Voraussetzung ist, dass die legale Herkunft des Exemplars belegt ist und die Halterin oder der Halter den Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz hat.

Die unten beschriebenen Reisebewilligungen sind nur mit persönlicher Unterschrift der Halterin oder des Halters gültig, gelten drei Jahre und kosten CHF 50.–. Sie können nicht für definitive Einfuhren in ein anderes Land verwendet werden.

Besitzurkunde (Certificate of Ownership)

Mit einer Besitzurkunde reisen Sie mit CITES-geschützten Heimtieren einfacher über die Grenze.

Instrumentenpass (Musical Instrument Certificate)

Für Reisen mit Musikinstrumenten, die Teile oder Materialien aus CITES-geschützten Tier- oder Pflanzenarten enthalten, gelten besondere artenschutzrechtliche Vorgaben. Je nach Instrument und Material kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung.

Travelling-exhibition Certificate

Für Zirkustiere und Exemplare von Wanderausstellungen können Travelling-exhibition Certificates ausgestellt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss Artikel 13 VCITES erfüllt sind.

Die Zertifikate müssen bei jedem Grenzübertritt sowohl vom Ausfuhr- als auch vom Einfuhrzoll abgestempelt werden.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular per E-Mail an:

cites@blv.admin.ch

Es kann entweder das Gesuchsformular für die Besitzurkunde oder jenes für den Instrumentenpass verwendet werden.

Dokumente: