Der illegale Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten bedroht weltweit Biodiversität und Artenvielfalt. Erfahren Sie, wie die Schweiz mit Einfuhrverboten, internationalen Aktionen und anhand konkreter Beispiele wirksam gegen diesen Handel vorgeht.
Einfuhrverbote (Trade bans)
Bei Bedarf kann CITES Einfuhrverbote gegen einzelne Länder verhängen. In diesem Fall dürfen bestimmte Arten und deren Produkte aus diesen Ländern nicht mehr gehandelt werden. Solche Massnahmen kommen etwa zum Einsatz, wenn die IUCN (International Union for Conservation of Nature) eine Art als stark gefährdet einstuft oder ein Land nachweislich gegen CITES-Bestimmungen verstösst.
INTERPOL führt jährlich gemeinsam mit der Weltzollorganisation (World Customs Organization, WCO) die Operation Thunder durch. Ziel ist es, den illegalen Handel mit geschützten Arten weltweit zu bekämpfen. Zahlreiche Länder und Regionen beteiligen sich an dieser koordinierten Operation. Auch die Schweiz nimmt regelmässig an diesen Aktionen teil.
Der europäische Aal (Anguilla anguilla) ist ein besonders prägnantes Beispiel dafür, wie stark gefährdete Arten trotz internationaler Schutzbestimmungen zum Ziel eines organisierten illegalen Handels werden.
Der europäische Aal ist in Anhang II von CITES gelistet. Aufgrund seiner langen Wanderungen, der späten Geschlechtsreife und der einmaligen Fortpflanzung ist er besonders anfällig für Überfischung. Dennoch werden Aale in allen Lebensstadien intensiv befischt. Entsprechend führt die IUCN den europäischen Aal auf der Roten Liste als «vom Aussterben bedroht» (critically endangered). Diese Einstufung ist die letzte Stufe vor dem Aussterben einer Art. Das Überleben der Art könnte folglich gefährdet werden, wenn der Handel nicht kontrolliert würde.
In der Schweiz ist der Import oder Export nur mit den entsprechenden CITES-Dokumenten erlaubt. Die EU als grösster Produzent hat jedoch bereits 2009 ein Import- und Exportverbot verhängt. Ein legaler Handel aus dem europäischen Raum ist damit ausgeschlossen.
Seit einigen Jahren besteht ein lukrativer, hoch organisierter illegaler Handel mit jungen Aalen, die aufgrund ihres durchscheinenden Körpers «Glasaale» genannt werden. Sie werden vor allem in Spanien, Portugal und Frankreich gefangen und per Kurier über Flugrouten nach Asien geschmuggelt. Für den Transport werden die Tiere in mit Wasser und Sauerstoff gefüllte Plastiksäcke verpackt und gekühlt, um Verluste möglichst gering zu halten.
Am Zielort werden die Glasaale gemästet und später als Delikatesse konsumiert. Der Wert einer einzelnen Schmuggeltransaktion kann pro Koffer über CHF 100’000.– betragen.
Engagement der Schweiz
Beim Schmuggel von Europa nach Asien kann auch die Schweiz als Transitland genutzt werden. Das BLV und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sind für diese Form des illegalen Handels sensibilisiert. In der Schweiz kam es bereits zu mehreren Aufgriffen von Glasaalen.
Die Shahtoosh-Wolle der Tibetantilope (Pantholops hodgsonii) gilt als die feinste Wolle der Welt. Für einen einzigen Schal müssen drei bis fünf Tiere getötet werden. Entsprechend ist die Art vom Aussterben bedroht, und der Handel mit Shahtoosh-Schals ist international streng verboten.
Tibetantilopen leben in Höhenlagen bis zu 5000 Metern und besitzen ein extrem isolierendes Fell. Da sie weder domestiziert noch geschoren werden können, werden wild lebende Tiere für die Wollgewinnung getötet. Die anhaltend hohe Nachfrage hat dazu geführt, dass der Bestand im letzten Jahrhundert um rund 90% zurückging. Die Art ist seit 1979 in Anhang I von CITES gelistet und steht somit unter dem gleichen Schutz wie der Elefant, der Tiger und das Nashorn. Jeglicher Handel ist verboten. Wer einen solchen Schal in die Schweiz bringt, macht sich strafbar und trägt zum Aussterben der Art bei.
Shahtoosh-Schals gelten als Luxusgüter und können bis zu CHF 40’000.– kosten. Die Schweiz ist ein Einfuhrland, da es hier entsprechende Nachfrage gibt. Jährlich werden durch das BAZG Schals aufgegriffen und anschliessend vom BLV beschlagnahmt. Die konstant hohe Zahl an Aufgriffen zeigt, dass der illegale Handel weiterhin besteht und international organisiert ist.
Zur Bekämpfung des Shahtoosh-Handels arbeitet das BLV eng mit Interpol, Europol sowie mit den Produktionsländern zusammen. Zusätzlich führt das BLV gemeinsam mit dem BAZG regelmässig Schwerpunktkontrollen durch. Dabei leistet es auch Aufklärungsarbeit bei Trägerinnen und Trägern solcher Schals, die häufig angeben, sich der Herkunft der Wolle nicht bewusst gewesen zu sein.