Anerkennungsempfehlungen für Weiterbildungen (FBA, Tierpfleger/in)

Die Tierschutzverordnung verpflichtet Inhaberinnen oder Inhaber gewisser Ausbildungsnachweise zu regelmässiger Weiterbildung (vgl. Art. 190 TSchV). Diese wird im Rahmen von Bewilligungsgesuchen und Tierschutzkontrollen von der kantonalen Tierschutzfachstelle überprüft. Die betroffene Person bzw. der oder die Bewilligungsinhabende ist verantwortlich dafür, jederzeit gegenüber der kantonalen Behörde den Nachweis ihrer Weiterbildung erbringen zu können. Dies würde auch bedeuten, dass jede kantonale Tierschutzfachstelle gesondert die gleichen Weiterbildungsveranstaltungen darauf hin zu evaluieren hätte; also zu prüfen, ob sie in Inhalt, Umfang, Dauer und Form den Anforderungen der Tierschutzverordnung TSchV und der Tierschutz-Ausbildungsverordnung TSchAV entsprechen. Ein solches Vorgehen wäre für die Betroffenen und die Behörden zu aufwändig.

Die VSKT hat deshalb die Prüfung von Veranstaltungsunterlagen an Fachgruppen, bestehend aus Vertretern verschiedener Veterinärdienste, delegiert. Sie hat ein gemeinsames Verfahren festgelegt, das Doppelspurigkeiten zu vermeiden und der rechtsgleichen Anwendung der Tierschutzgesetzgebung hilft. Die Anerkennungsempfehlung durch die VSKT ist kostenlos (vgl. Merkblatt Anerkennung Weiterbildungsveranstaltungen (DOCX, 178 kB, 06.04.2022)).

Zur Anerkennung empfohlene öffentliche Veranstaltungen werden in nachstehender Liste veröffentlicht.

Liste der zur Anerkennung empfohlenen Weiterbildungen

Von der VSKT zur Anerkennung empfohlene Weiterbildungsveranstaltungen im Versuchs-, Heim-, Wild- und Nutztierbereich werden hier aufgeführt. Die Veranstaltungen im Tierversuchsbereich finden Sie auch im Informationssystem für Tierversuche animex-ch.

Unterlagen zur Anerkennungsempfehlung

Das folgende Merkblatt beschreibt das detaillierte Vorgehen zur Prüfung von Weiterbildungsveranstaltungen:

Gesuchsformular (Stand März 2020):

Gesuche für nichtöffentliche interne Veranstaltungen, die Dritten nicht offenstehen, oder für Weiterbildungen für Einzelpersonen zum Erlangen besonderer Kenntnisse werden direkt der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht.

Gesuche für öffentliche Veranstaltungen sind elektronisch einzureichen an:

Anerkennungsgruppe Heim-/Wildtiere:

Veterinärdienst Thurgau
E-Mail: veterinaeramt@tg.ch

• FBA Detailhandelsfachleute im Zoofachhandel
• Tierpfleger/in im Heim-/Wildtierbereich

Anerkennungsgruppe Nutztiere:

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen
E-Mail: info.avsv@sg.ch

• FBA Klauenpflege
• FBA Hufpflege
• FBA Tiertransportpersonal
• FBA Treiben
• FBA Betäuben
• Tierpfleger/in im Nutztierbereich

Anerkennungsgruppe Versuchstiere:

Veterinärdienst Kanton Genf
Wenn Zugang vorhanden, hochladen in animex-ch,
sonst E-Mail an: anthony.carrard@etat.ge.ch

• FBA Leiter/innen von Versuchstierhaltungen
• FBA Tierschutzbeauftragte/r
• FBA Versuchsleiter/in
• FBA Versuchsdurchführende Personen
• Tierpfleger/in im Versuchstierbereich

Veranstaltungen, die mehrere Fachbereiche betreffen, werden bei der zutreffendsten Anerkennungsgruppe eingereicht.

Letzte Änderung 27.03.2024

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