Legehennenbetrieb im Kanton Tessin: Fall von Newcastle-Krankheit bestätigt
Bern, 18.11.2017 - Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit auf einem Legehennenbetrieb im Südtessin hat sich bestätigt. Es handelt sich um eine hochansteckende Virus-Erkrankung, die verschiedene Vogelarten betreffen kann. Wie die Tierseuchenverordnung (TSV) vorschreibt, werden alle Hennen des betroffenen Betriebs getötet. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht keinerlei Gefahr.
Die vorliegende Diagnose zeigt, dass eine Tierkrankheit trotz Überwachungsmassnahmen auch nach mehreren Jahren wieder auftreten kann. Die Schweizer Geflügelpopulation war frei von der Newcastle-Krankheit; der letzte Fall auf einem Legehennenbetrieb trat im Jahr 2011 auf. Die Virenkrankheit ist hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten.
Die Tessiner Kantonsbehörden leiten nun alle nötigen Massnahmen in die Wege, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern: Das Geflügel auf dem betroffenen Betrieb wird getötet und um den Betrieb herum wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.
Keine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten
Eier und Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden und stellen keine Gefahr für den Menschen dar. In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten.
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