Vitamin D (seit 2012)


Aktuell

Die Anzahl der Bestimmungen des Vitamin-D-Spiegels, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet wurden, ist in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. Dies, ohne dass sich die medizinische Notwendigkeit eindeutig geändert hätte. Aus diesem Grund wurden per 1. Juli 2022 die Angaben zur Kostenübernahme in der Analysenliste (Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung) präzisiert.

Die OKP übernimmt die Kosten der Laboranalysen im ambulanten Bereich gemäss der Analysenliste. Präsymptomatische oder präventive Analysen gelten nur dann als Pflichtleistungen der OKP, wenn sie:

  • in Artikel 12d oder Artikel 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als solche definiert sind und
  • als Massnahme zur Früherkennung von Krankheiten in der Analysenliste aufgeführt sind.

Das bedeutet konkret, die OKP übernimmt die Kosten für die Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels in zwei Fällen: Erstens zur Diagnose und Verlaufskontrolle eines Vitamin-D-Mangels bei spezifischen Krankheiten, die in der Analysenliste aufgeführt sind. Zweitens zur Verlaufskontrolle des Vitamin-D-Spiegels bei der Einnahme von Medikamenten, die den Vitamin-D-Stoffwechsel oder die Vitamin-D-Aufnahme beeinflussen.

Bestimmungen des Vitamin-D-Spiegels für andere präsymptomatische oder präventive Indikationen als die in der Analysenliste vorgesehenen, sind keine Pflichtleistungen der OKP. Deren Kosten sind von den versicherten Personen zu tragen.


VITAMIN D: Stellungnahme der EEK

Die Eidgenössische Ernährungskommission (EEK) hat eine Stellungnahme zur DO-HEALTH-Studie von Bischoff-Ferrari et al. aus dem Jahr 2020 veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Studie deuten darauf hin, dass höhere Dosen von Vitamin D (2000 IE / Tag) bei aktiven und allgemein gesunden älteren Menschen ≥70 Jahre ohne Vitamin-D-Mangel keinen zusätzlichen Nutzen in Bezug auf die Prävention von nicht-vertebralen Frakturen und anderen untersuchten primären Endpunkten bringen. Die DO-HEALTH-Studie ist jedoch noch nicht vollständig ausgewertet.

Die EEK ist nach vertieften Diskussion zur Überzeugung gelangt, dass basierend auf dieser Studie keine Anpassung der EEK-Strategie von 2012 nötig ist, in der die Zufuhr von 600-1000 IE Vitamin D für die ältere Bevölkerung der Schweiz empfohlen wird. Die EEK wird jedoch auch in Zukunft neue Studien und Literatur zu Vitamin D beobachten und kritisch bewerten und die Empfehlungen gegebenenfalls anpassen.


Die Eidgenössische Ernährungskommission EEK hat eine Stellungnahme zur 2018 erschienen Übersichtsstudie zu Vitamin D von Bolland et al publiziert. Diese Studie kommt zum Schluss, dass eine Supplementierung von Vitamin D für gesunde Erwachsene keinen zusätzlichen, gesundheitlichen Nutzen bringt. Dies steht etwas im Gegensatz zu den bisherigen Empfehlungen des BLV.

In der Stellungnahme zeigt die EEK auf, dass in der Schweiz geographisch wie auch saisonal bedingt von einer weit verbreiteten Vitamin D-Unterversorgung ausgegangen werden kann. Eine Supplementierung von Vitamin D ist somit für gewisse Bevölkerungsgruppen sinnvoll. Besonders Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen ab 60 Jahren sollten sich an eine Supplementierung von 600IU/Tag bzw. 800IU/Tag halten. Diese empfohlene Dosierung reicht, um mögliche Mängel aufzuheben, ist jedoch zu tief, um eine Überdosierung bei Menschen mit einem adäquaten Vitamin D-Status zu verursachen.


Vitamin D und Kalzium sind wichtig für die normale Knochenstruktur und -funktion. Jüngste Daten haben gezeigt, dass Vitamin D auch für die Muskelgesundheit entscheidend ist, und es wurde nachgewiesen, dass Vitamin-D-Mangel zu einem erhöhten Frakturrisiko und mehr Stürzen führt. Zusätzlich deuten epidemiologische Studien darauf hin, dass eine ausreichende Vitamin-D-Versorgung bei der Prävention von anderen Krankheiten eine Rolle spielt, wie bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmten Krebsarten, Entzündungen der oberen Atemwege, Multipler Sklerose, Diabetes Mellitus und chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.
Folglich kommt Vitamin-D-Mangel in allen Bevölkerungsgruppen häufig vor. Besonders gefährdet sind Kinder unter 3 Jahren, dunkelhäutige Menschen, Frauen, die schwanger sind, stillen oder einen Schleier tragen, und ältere Erwachsene über 60 Jahren. Mit dem Alter produziert die Haut weniger Vitamin D und unbewegliche Senioren, die ihr Zuhause nicht verlassen, gehören zur Gruppe mit dem höchsten Risiko.
Der aktuelle Bericht «Vitamin-D-Mangel: Datenlage, Sicherheit und Empfehlungen für die Schweizer Bevölkerung» wurde auf Anfrage des Bundesamtes für Gesundheit und der Eidgenössischen Ernährungskommission (EEK) von Vitamin-D-Experten verfasst. Er dient dem Bundesamt für Gesundheit als Grundlage für aktualisierte Empfehlungen zur Vitamin-D-Aufnahme in der Schweiz.
 

Änderung zum EEK-Bericht « Vitamin D-Mangel »

Die Autoren des EEK-Berichtes "Vitamin-D-Mangel" und EEK haben beschlossen, dass die Empfehlung zur Vitamin-D-Supplementierung von 600 IU/Tag bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet werden sollte (und nicht mehr bis zum Alter von 3, wie es derzeit der Fall ist), wenn ein Lichtschutzfaktor regelmässig verwendet ist. Seit der Veröffentlichung des EEK-Berichts wurden neue wissenschaftliche Daten publiziert, so dass die pädiatrischen Fachexperten in der Schweiz und die Autoren des Berichts entschieden haben, die bisherigen Empfehlungen zu ändern.

Publikationen

Seit Januar 2014 bilden das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamts für Gesundheit (BAG) das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Berichte wurden somit zwar unter dem Namen des BAG publiziert, stehen aber nicht mehr in dessen Verantwortlichkeit.  

Links

Letzte Änderung 12.06.2023

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