S. Pullorum und S. Gallinarum sind für das Geflügel wirtsspezifische Salmonellen. Sie verursachen das Krankheitsbild der Pullorumseuche bei Küken (weisse Kükenruhr) bzw. die als Hühnertyphus bekannte Erkrankung adulter Tiere. Andere Tierarten sind in der Regel nicht betroffen. Infektionen mit S. arizonae (Arizonose) führen insbesondere bei Putenküken zu hohen Verlusten.
Infektionen mit S. Pullorum (Pullorumseuche) zeigen sich durch verminderte Schlupfraten, Schlupf lebensschwacher Küken und weissen Durchfall mit einer Mortalität von über 50 % (weisse Kükenruhr). Bei überlebenden Tieren können Gelenksentzündungen, Kümmern und schlechtes Gefieder auftreten. Salmonella Gallinarum kann bei älteren Hühnern zu einer typhoiden Erkrankung mit unspezifischen Symptomen wie Legeleistungsabfall und verminderter Futteraufnahme führen. Das pathologische Bild ist durch eine hell gefärbte und vergrösserte Leber und Milz gekennzeichnet (Hühnertyphus).
Die Arizonose (Infektion mit Salmonella enterica subsp. arizonae) ist eine septikämische Erkrankung v.a. der Trutenküken mit einer Sterblichkeit von 10 bis 50 % in den ersten Lebenswochen. Symptome wie verminderte Futteraufnahme, Bewegungsstörungen, Durchfall, Krämpfe und Hornhauttrübungen können auftreten.
Ansteckung und Verbreitung
Für die Ausbreitung der Infektionen hat die vertikale Übertragung der Erreger von infizierten Elterntieren über das Brutei und die horizontale Übertragung direkt nach dem Schlupf im Brüter Bedeutung. Bei der Arizonose erfolgt die Ansteckung der Küken meist horizontal nach dem Schlupf über latent infizierte Tiere; eine Kontamination der Eier bei intestinaler Besiedelung ist möglich.
S. Gallinarum, S. Pullorum und S. arizonae kommen weltweit vor, S. arizonae bevorzugt in Nordamerika.
In vielen Ländern wurden diese Salmonellen beim Wirtschaftsgeflügel durch gezielte Hygiene- und Kontrollprogramme zurückgedrängt oder ausgerottet. Beim Rasse- und Hobbygeflügel können gelegentlich Fälle auftreten. Die Arizonose wurde in der Schweiz noch nicht beschrieben.
Was tun?
Der Nachweis von Infektionen mit S. Gallinarum und S. Pullorum bei Hühnern und Truthühnern und Salmonella arizonae bei Truthühnern ist meldepflichtig.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 15.05.2024