Konsumentenschutz im Lebensmittelrecht gestärkt

Bern, 01.02.2024 - Im Lebensmittelrecht treten neue Regeln in Kraft. Konsumierende sind damit noch besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung geschützt. Zudem wird die Nachhaltigkeit gestärkt. Neu können Konsumierende das Produktionsland von Backwaren im Offenverkauf schriftlich nachlesen. Für PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln gelten erstmals Höchstwerte. Und eine neue Regelung trägt dazu bei, Verpackungsmüll zu reduzieren.

Die neuen Vorgaben betreffen 25 Verordnungen zu diversen Themen. Sie sind heute am 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Im Zentrum stehen der Konsumentenschutz und die Nachhaltigkeit. Ausserdem halten die neuen Regeln das Schweizer Lebensmittelrecht auf dem gleichen Niveau wie das in der EU.

Woher stammen Berliner vom Beck und Sandwichbrote im Imbiss?

Nicht zwingend aus der Schweiz. Deshalb müssen Betriebe, die Backwaren offen verkaufen, deren Produktionsland neu schriftlich deklarieren. Damit erkennen Konsumentinnen und Konsumenten einfacher, woher die Produkte stammen. Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die offene Brote oder Feinbackwaren anbieten. Dazu gehören etwa Bäckereien, Hotels oder der Detailhandel. Deklariert werden müssen ganze Backwaren wie auch Brot in Scheiben, zum Beispiel auch Sandwiches in Fast-Food-Restaurants.

Sichere Lebensmittelspenden und weniger Verpackung

Hersteller, Detailhändler oder Restaurants können überschüssige Nahrungsmittel spenden. Dank neuen Regeln wissen sie nun genau, welche Massnahmen sie dabei hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und Hygiene treffen müssen. Die empfangenden Personen sind so besser vor mangelhafter Ware geschützt. Der klare gesetzliche Rahmen schafft Rechtssicherheit. Dies trägt dazu bei, Food Waste zu reduzieren.

Um Verpackungsmaterial einzusparen, können Detailhändler tiefgekühlte Lebensmittel ab sofort offen verkaufen. Alle tiefgefrorenen Produkte können so angeboten werden, von Teigwaren über Gemüse bis zu Meeresfrüchten. Die Verkaufsstellen müssen aber gewährleisten, dass die Produkte sicher und hygienisch einwandfrei sind.

Höchstwerte für PFAS-Chemikalien

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe schwer abbaubarer Chemikalien. Über die breite Verwendung, etwa in Löschschaum, gelangen sie in die Umwelt und dadurch in die Lebensmittelkette. Dort sind sie als Rückstände in Nahrungs-mitteln messbar. Um die Konsumierenden besser vor diesen Substanzen zu schützen, gelten nun erstmals Höchstwerte. Dies für Eier, Fleisch, Fisch, Krebse und Muscheln. Die PFAS-Höchstgehalte sind ein erster Schritt, um die Aufnahme dieser Stoffe über die Ernährung zu reduzieren. Lebensmittel, die die Höchstwerte überschreiten, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.

Mehr Gesundheitsschutz bei Tattoo-Farben und Kosmetika

Im Lebensmittelrecht sind auch Kosmetika und Tätowierfarben geregelt. Kosmetika können so genannte Furocumarine enthalten. Diese Pflanzenstoffe können bei intensiver Sonnen-einstrahlung krebserregend wirken. In der Schweiz ist für sie deshalb ein Höchstwert in Kraft. Er gilt für alle Produkte, die auf der Haut verbleiben und der Sonne ausgesetzt sind. Diese Regelung wird nun noch strenger. Neu gilt der Maximalwert nicht nur für in der Schweiz hergestellte, sondern auch für importierte Kosmetika. Diese Neuerung tritt Anfang 2026 in Kraft.

Für Tätowierfarben gelten neu striktere Regelungen für darin enthaltene allergieauslösende und hautreizende Stoffe. Die Gesundheit von tätowierwilligen Personen ist damit besser geschützt. Einige Tattoo-Farben können dadurch nicht mehr verwendet werden.


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