Bundesrat und Parlament empfehlen Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» zur Ablehnung
Bern, 28.06.2022 - Am 25. September 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz». Sie will den Schutz der Würde von Nutztieren in die Verfassung aufnehmen und die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste für die Tierhaltung strengere Mindestanforderungen festlegen. Diese würden auch für Importprodukte gelten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Würde und Wohlergehen der Tiere sind bereits gesetzlich geschützt und immer mehr Nutztiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre zudem nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer.
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.
Initiative: Schutz der Würde von Nutztieren
Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten. In der Initiative ist sie definiert als «industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird».
Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse- Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.
Die strengeren Bio-Vorgaben für die Tierhaltung sollen auch für Importprodukte gelten. Lebensmittel tierischer Herkunft, die diesen nicht entsprechen, dürften nicht mehr importiert werden. Davon betroffen wären nicht nur Produkte wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse, sondern auch Lebensmittel wie Eierteigwaren, Backwaren oder Schokolade, die Zutaten tierischer Herkunft enthalten. Der Bund müsste für die Importe ein Kontrollsystem aufbauen. Die Kontrolle wäre sehr aufwendig und teuer. Heute stammen beispielsweise über 40 Prozent des Geflügelfleisches und der Eier aus dem Ausland.
Das Parlament hätte drei Jahre Zeit, um die geforderten Bestimmungen zu erlassen. Den Betrieben könnten Übergangsfristen bis 25 Jahre gewährt werden, etwa für bauliche Massnahmen.
Folgen der Initiative
Die Initiative hätte grosse Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Rund 3300 Betriebe müssten den Tierbestand reduzieren oder die Betriebsflächen vergrössern. Die Kosten der Tierhaltung würden steigen; viele Betriebe müssten grosse Investitionen tätigen. Berechnungen, die vom Bund in Auftrag gegeben wurden, gehen von jährlichen Mehrkosten von 0,4 bis 1,1 Milliarden Franken aus.
Die Initiative hätte auch Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten. Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse wären nur noch aus Tierhaltungen mit Bio-Standard erhältlich, ebenso Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft. Dadurch wäre die Wahlfreiheit eingeschränkt. Lebensmittel tierischer Herkunft wie auch solche mit Zutaten tierischer Herkunft dürften wegen den höheren Anforderungen teurer werden.
Ein Importverbot für Produkte, die in der Tierhaltung nicht dem Bio-Standard entsprechen, würde internationale Handelsabkommen verletzen, unter anderem mit der EU. Solche Importregelungen könnten zudem bei der Welthandelsorganisation sowie mit Staaten, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, zu Konflikten führen. Das könnte auch Auswirkungen auf die Schweizer Exporte haben.
Argumente des Initiativkomitees
Das Komitee argumentiert, die Tiere würden trotz ihrer Leidensfähigkeit nicht als Lebewesen, sondern als Ware betrachtet. Das Tierschutzgesetz werde oft als vorbildlich bezeichnet, die Realität in der Landwirtschaft sehe aber anders aus. Die Tiere würden zu Tausenden in Hallen zusammengepfercht und nur die wenigsten stünden jemals auf einer Weide. Die Initiative fordert deshalb eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, kleinere Gruppengrössen und eine schonende Schlachtung.
Argumente von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament argumentieren, die Initiative sei unnötig: Tierhaltung, die das Tierwohl verletzt, ist in der Schweiz bereits verboten. Würde und Wohlergehen der Tiere sind in der Schweiz gesetzlich geschützt und immer mehr Nutztiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Mit der generellen Verpflichtung zu Bio-Standards in der Tierhaltung geht die Initiative zu weit. Sie würde viele Lebensmittel erheblich verteuern. Ein Importverbot für tierische Produkte, die den geforderten Standard nicht erfüllen, wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen, insbesondere bei Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
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