Vogelgrippefälle bei Hausgeflügel in Deutschland – vorbeugende Massnahmen in der Schweiz

Bern, 09.04.2021 - In Deutschland wurde das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ordnet in Absprache mit den kantonalen Behörden vorbeugende Massnahmen an. Das Virus ist nach heutigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich.

In Deutschland wurde am 22. März 2021 das aviäre Influenzavirus H5N8 in einem Geflügelbetrieb mit Aufzucht von Junghennen nachgewiesen. Viele bereits infizierte Junghennen wurden über mobile Geflügelhändler verkauft. So hat sich die Krankheit über mehrere Bundesländer verbreitet. Insbesondere betroffen ist Baden-Württemberg. Nach heutigen Kenntnissen wurden keine infizierten Tiere legal in die Schweiz verkauft.

In Deutschland wurden zur Bekämpfung der Vogelgrippe rund um die Seuchenbetriebe Schutz- und Überwachungszonen verhängt. Im süddeutschen Raum reichen diese auf Schweizer Boden. Das BLV überwacht die Situation seit Beginn und erlässt nun für bestimmte Gebiete vorbeugende Massnahmen. Die Massnahmen sollen eine Einschleppung des Virus verhindern und eine allfällige Ausbreitung sogleich unterbinden.

Vorbeugende Massnahmen ab Samstag, 10. April, 00:00 Uhr

Die folgenden Massnahmen gelten in einigen grenznahen Gemeinden der Kantone Schaffhausen, Aargau und Basel-Land. Die einzelnen Gemeinden werden in der Verordnung genannt. Die Massnahmen gelten ab dem 10. April 2021 um 00:00 Uhr.

  • Hausgeflügel darf nicht in eine andere Stallung verstellt werden.
  • Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel sind verboten. Das Verbot ist unabhängig von aufgrund der Coronavirus-Epidemie geltenden Regeln.
  • Mist von Geflügel darf nicht aus den betroffenen Gebieten verbracht werden.
  • Eine Bewilligung durch die kantonalen Behörden ist nötig, wenn Geflügel zum Schlachthof transportiert oder Geflügel ein- oder ausgestallt werden soll.
  • Auffällige Häufungen von kranken oder verstorbenen Hühnern müssen den kantonalen Behörden gemeldet werden.
  • Geflügelhaltende, welche sich noch nicht bei der kantonalen Behörde registriert haben, müssen dies umgehend nachholen.

Es wird zudem dringend empfohlen, in den geregelten Gebieten den Auslauf von Geflügel auf den Aussenklimabereich zu beschränken.

Als vorbeugende Massnahme ist bis mindestens am 18. April 2021 auch der Export von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern sowie tierischen Nebenprodukten aus der gesamten Schweiz untersagt. Genauere Informationen sind der Verordnung und der Erläuterung zu entnehmen. Eier für den Konsum und Fleischprodukte dürfen in der Schweiz ohne Einschränkung verkauft werden. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.

Das BLV steht in engem Kontakt mit den deutschen Behörden und den kantonalen Veterinärämtern. Die Situation wird laufend analysiert. Die Massnahmen werden, wenn nötig, angepasst.

Aufmerksamkeit ist wichtig 

Geflügelhaltende, die seit Anfang März lebendes Geflügel von einem mobilen Händler in Deutschland erworben haben, sollen sich umgehend beim zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Die Geflügelhaltenden, insbesondere im grenznahen Raum zu Baden-Württemberg, sind dazu aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten.

Bisher nur Fälle von Vogelgrippe bei Hausgeflügel in Deutschland

Das aktuelle Geschehen konzentriert sich auf Hausgeflügel in Deutschland. Es steht nicht im Zusammenhang mit den kürzlich aufgetretenen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in der Bodenseeregion. Nach heutigem Wissensstand ist die Krankheit nicht auf den Menschen übertragbar.


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