Tierschutz und Tierversuche
Der Schutz von Tieren ist gesetzlich geregelt: von Vorgaben zur Haltung, zum Umgang und zur Zucht, der Würde des Tieres und Bestimmungen zu Pelz bis hin zu Bewilligungen und Rahmenbedingungen für Tierversuche.

Tierhaltung
Zentrale Anforderungen an eine gesetzeskonforme und tiergerechte Haltung: Vorgaben zu Stalleinrichtungen, Pflege, Betreuung und Gesundheit der Tiere.

Tierschutz beim Züchten
Informationen zu Vorschriften, Verboten und Pflichten beim Züchten und Ausstellen Tieren.

Würde des Tieres
Die Würde des Tieres muss respektiert werden. Erfahren Sie, was das bedeutet, wann eine Belastung gerechtfertigt sein kann und wie die Güterabwägung hilft, über Eingriffe an Tieren rechtskonform zu entscheiden.

Werbung mit Tieren
Bewilligungspflicht für Werbung mit Tieren: Voraussetzungen, Sachkundenachweis und Formular für Gesuche bei der kantonalen Tierschutzfachstelle.

Pelz
Echtpelz muss in der Schweiz klar deklariert sein. Die gesetzlichen Vorgaben schaffen Transparenz zu Tierart, Herkunft und Gewinnungsart. Das BLV kontrolliert die Einhaltung und setzt neue Regeln gegen den Import tierquälerisch erzeugter Pelze um.

Die Zentren für tiergerechte Haltung
Die Zentren für tiergerechte Haltung prüfen Stalleinrichtungen, forschen zu Tierschutzfragen, beraten interessierte Kreise und unterstützen Behörden im Vollzug.

Tierversuche
Übersicht zu Vorgaben für Tierversuche, Bewilligungen, Belastungen, Tierhaltung sowie 3R-Prinzip und statistische Entwicklungen.