Tierschutz beim Züchten
Wer Tiere züchtet, muss darauf achten, gesunde Tiere zu erhalten. Die Seite informiert über Ausbildungs- und Bewilligungspflichten und Vorgaben bei der Zucht von Nutz- und Heimtieren.
Züchterinnen und Züchter dürfen Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, die mit dem angestrebten Zuchtziel zusammenhängen. Sie dürfen das Erscheinungsbild oder die Fähigkeiten eines Tieres nicht tiefgreifend verändern.
Zucht- und Ausstellungsverbot für unzulässige Zuchtformen
Zuchtziele sollen darauf abzielen, gesunde Tiere hervorzubringen. Personen, die züchten möchten, müssen sich vorgängig ausreichend über erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht informieren.
Tiere mit Verdacht auf eine mittlere oder starke Belastung müssen vor der Verpaarung von einer Fachperson untersucht werden. Die Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten beschreibt das genaue Vorgehen bei der Belastungsbeurteilung.
Züchterinnen und Züchter dürfen keine hochbelasteten Tiere zur Zucht einsetzen. Sie müssen auch sicherstellen, dass keine Verpaarungen stattfinden, aus denen hochbelastete Nachkommen entstehen.
Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).
Art. 30a Abs 4 Bst. B TSchV Anforderungen an die beteiligten Personen
Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige Züchten von Heimtieren
Wer gewerbsmässig Heimtiere züchtet, braucht eine kantonale Bewilligung des zuständigen Veterinärdienstes.
Die Aufzuchtbedingungen und die Gesundheit der Elterntiere bestimmen massgeblich die normale Entwicklung von Jungtieren. Züchterinnen und Züchter tragen die Verantwortung dafür, dass sie die Fütterungs- und Haltungsansprüche der gezüchteten Tiere kennen und erfüllen. Sie müssen gezielt vorbeugen – sowohl gegen Erbschäden als auch gegen Infektionskrankheiten – und über geeignete Massnahmen Bescheid wissen.
Adressliste der kantonalen Veterinärämter
Übermässiges Vermehren vermeiden
Manche Heimtierarten können sich so stark vermehren, dass Tierhalterinnen und Tierhalter die Tiere nicht mehr artgerecht halten, füttern und pflegen können. Sie müssen deshalb verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren.
Wildtierhybriden
Die Tierschutzverordnung verbietet die gezielte Verpaarung von Haushunden und Hauskatzen mit Wildtieren.
Wildtierhybride entstehen durch die Kreuzung von Haus- und Wildtieren. Sie werden oft als urtümliche Hunde oder exotische Katzen angeboten. Haushunde und Hauskatzen haben sich über Jahrtausende an das Zusammenleben mit dem Menschen angepasst. Züchterinnen und Züchter haben dabei durch gezielte Selektion zahlreiche Rassen hervorgebracht.
Aus Tierschutzgründen ist es nicht vertretbar, Wildtiere einzukreuzen und so neue Tierformen zu schaffen. Die Haltung solcher Hybride ist besonders anspruchsvoll und entspricht meist nicht den Möglichkeiten privater Tierhalterinnen und Tierhalter.
