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Würde des Tieres

Die Würde des Tieres muss respektiert werden. Erfahren Sie, was das bedeutet, wann eine Belastung gerechtfertigt sein kann und wie die Güterabwägung hilft, über Eingriffe an Tieren rechtskonform zu entscheiden.

Was das Tierschutzgesetz festlegt

Wer ein Tier belastet, muss prüfen, ob überwiegende Interessen diese Belastung rechtfertigen. Eine Belastung liegt insbesondere vor, wenn dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird.

Das Tierschutzgesetz definiert die Würde des Tieres als dessen Eigenwert, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss.

Art. 3 Bst. a TSchG Definition der Tierwürde

Güterabwägung

Ob eine Belastung eines Tieres im Einzelfall zulässig ist, wird im Rahmen einer Güterabwägung beurteilt. Dabei wird geprüft, ob ein überwiegendes Interesse die Belastung rechtfertigt. Die Arbeitsgruppe «Würde des Tieres» des BLV hat eine Vorlage entwickelt, die eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Güterabwägung unterstützt. Sie richtet sich an Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Fragen zur Achtung der Tierwürde konfrontiert sind.

Die Vorlage führt in sieben Schritten durch den Beurteilungsprozess. Sie hilft bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Eingriffen an und im Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen.

Die Erläuterungen zur Güterabwägung erklären den theoretischen Hintergrund des Konzepts der Würde des Tieres und dessen Umsetzung mittels Güterabwägung.

Mehr Informationen zur Güterabwägung bei Tierversuchen:

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