Werbung mit Tieren
Wer Tiere für Werbung einsetzt, braucht eine kantonale Bewilligung und eine entsprechende Ausbildung.
Wer lebende Tiere bei Veranstaltungen, in Schaufenstern als Attraktion oder für Film- und Fotoaufnahmen einsetzt, braucht eine Bewilligung. Das gilt insbesondere, wenn die Tiere aus ihrem gewohnten Umfeld entnommen oder speziell auf Auftritte vorbereitet werden.
Bewilligung und Voraussetzungen
Wenn Sie mit lebenden Tieren Werbung machen möchten, setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen kantonalen Tierschutzfachstelle (Veterinärdienst) in Verbindung.
Adressliste der kantonalen Veterinärämter
Für die Bewilligung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Tiere müssen gesetzeskonform transportiert und untergebracht werden.
- Die betreuende Person muss die vorgeschriebene Ausbildung (Sachkundenachweis) nachweisen.
Der Sachkundenachweis ist erforderlich, um den schonenden Umgang mit den Tieren sicherzustellen. Dieser Nachweis kann durch einen Kurs oder ein Praktikum erbracht werden.
