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Schlachtung

Diese Seite informiert über die Anforderungen an Schlachtbetriebe und die amtliche Fleischkontrolle. Sie zeigt die Pflichten von Tierhaltenden und Betrieben auf, erläutert die amtlichen Kontrollen und stellt Dokumente, Weisungen sowie Hilfsmittel zur Verfügung.

Allgemeine Bestimmungen zur Schlachtung

Tiere, die für die Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, müssen grundsätzlich in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Ausgenommen davon sind gelegentliche Schlachtungen von Hausgeflügel und Hauskaninchen. Krankes oder verunfalltes Schlachtvieh darf ausserhalb eines bewilligten Schlachtbetriebs betäubt und entblutet werden, wenn ein Transport für das lebende Tier nicht zumutbar ist. Die Schlachttierkörper werden anschliessend in einem bewilligten Schlachtbetrieb weiterverarbeitet.

Bei bewilligten Hof- und Weidetötungen sowie bei Gehegewild erfolgen Betäubung und Entblutung auf dem Haltungsbetrieb. Die Weiterverarbeitung findet danach in einem Schlacht- oder Wildbearbeitungsbetrieb statt. Für die Lebensmittelgewinnung anderer Tiere, etwa Jagdwild, Fische, Panzerkrebse oder Frösche, gelten die jeweiligen Bestimmungen der entsprechenden Abschnitte in den Verordnungen.

Fleischkontrolle: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte führen die Fleischkontrolle durch, bei Bedarf unterstützt durch amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten. Diese umfasst die Schlachttieruntersuchung vor der Schlachtung, die Fleischuntersuchung nach der Schlachtung sowie weitere Kontrollen zu Tierschutz, Lebensmittelhygiene und zur Entsorgung von Schlachtnebenprodukten.

Die Fleischuntersuchung liefert wichtige Hinweise zur Früherkennung von Tierseuchen und zu weiteren Aspekten der Tiergesundheit. Die amtliche Fleischkontrolle untersteht der fachlichen Aufsicht der zuständigen Veterinärämter.

Fleischkontrolldatenbank Fleko

Die Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden in der Fleischkontrolldatenbank Fleko erfasst. Die Daten liefern wichtige Grundlagen für Aussagen zur Lebensmittelsicherheit, zur Tiergesundheit und zum Tierschutz.

Die Ergebnisse der Fleischkontrolle veröffentlicht das BLV jährlich auf opendata.swiss.

Mehr Informationen: Fleischkontrollstatistik (opendata.swiss)

Video: Fleko - die neue Datenbank zur Fleischkontrolle

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