Tierische Nebenprodukte
Tierische Nebenprodukte sind nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt, können aber wertvoll verwertet werden. Die Verordnung über tierische Nebenprodukte legt fest, wie sie sicher genutzt oder entsorgt werden.
Was tierische Nebenprodukte sind und wie sie genutzt werden
Tierische Nebenprodukte (TNP) sind Tierkörper oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt oder als Lebensmittel zugelassen sind. Ihre wertvollen Inhaltsstoffe lassen sich jedoch verwerten.
Die Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) legt die veterinärpolizeilichen Vorgaben fest. Sie sorgt dafür, dass TNP möglichst genutzt werden – ohne die Gesundheit von Menschen oder Tieren oder die Umwelt zu gefährden. Verwertungsmöglichkeiten sind etwa Tierfutter, Düngemittel, Pharmazeutika, Medizinprodukte, Kosmetika, Leder, Gelatine oder weitere industrielle Anwendungen. Bei der Vergärung entsteht Biogas; verbrauchte Fette dienen als Brennstoff oder werden zu Biodiesel verarbeitet. Die Verordnung regelt zudem die notwendige Infrastruktur für die Entsorgung – auch im Fall eines Tierseuchenausbruchs.
Risikoabhängige Verwertung und Entsorgung
Das Veterinärrecht legt dafür risikominimierende Anforderungen fest. Je nach Verwertungsweg gelten zusätzlich spezifische Vorgaben aus anderen Rechtsbereichen.
Tierische Nebenprodukte werden in drei Risikokategorien eingeteilt. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen an Verarbeitung und Entsorgung:
- Risikokategorie 1 (K1): Tierkörper und Schlachttierkörper, die im Zusammenhang mit der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) relevant sind. Sie werden zu Brennstoffen verarbeitet und unter Energienutzung verbrannt. K1-Mehle gelangen in Zementöfen; aus K1-Fetten entsteht Biodiesel.
- Risikokategorie 2 (K2): Magen- und Darminhalt, Gülle sowie Schlachttierkörper, die bei der Fleischkontrolle als potenziell gesundheitsschädigend beurteilt wurden. Sie werden vergärt; die entstehenden Gärrückstände dienen als Düngemittel.
- Risikokategorie 3 (K3): Schlachtabfälle, die – etwa aus kommerziellen Gründen – nicht als Lebensmittel verwendet werden. Seit den BSE-bedingten Einschränkungen bei der Verfütterung an Nutztiere werden sie heute vorwiegend zu Heimtierfutter verarbeitet.
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