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Ausschlussuntersuchung

Unklare Symptome wie Fieber, Durchfall oder Leistungsrückgang können auf eine hochansteckende Tierseuche hinweisen. Eine Ausschlussuntersuchung verschafft Klarheit, ohne eine sofortige Betriebssperre auszulösen.

Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen

Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und Klauenseuche (MKS), Aviäre Influenza und Newcastle Krankheit (AI/ND).

Unklare Symptome früh abklären

Fieber, Durchfall oder Leistungsrückgang können Anzeichen einer hochansteckenden Tierseuche oder einer harmlosen Krankheit sein. Im Zweifel ist eine Ausschlussuntersuchung sinnvoll.

Gerade bei Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Geflügelpest sind die frühen Symptome oft unspezifisch oder wirken harmlos. Deshalb kann es passieren, dass sich ein Seuchenverdacht erst spät erhärtet und dieser erst dann gemeldet wird. So geht wertvolle Zeit verloren. Viele Tierärztinnen und Tierärzte zögern zudem, weil eine Verdachtsmeldung sofort eine Betriebssperre auslöst. Diese ist nötig, um im Ernstfall die Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

Für die Früherkennung lohnt es sich, unklare Symptome früh labordiagnostisch abklären zu lassen. Für fünf hochansteckende Tierseuchen steht dafür eine Ausschlussuntersuchung zur Verfügung. Es gilt: Lieber einmal zu viel testen als zu wenig – eine Ausschlussuntersuchung gilt ausdrücklich nicht als Verdachtsfall und führt daher zu keiner Sperre gemäss Tierseuchenverordnung.

Fachinformationen

Die Ausschlussuntersuchungen führt das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in Mittelhäusern durch; für Geflügelseuchen ist das Nationale Referenzzentrum für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten (NRGK) in Zürich zuständig.

Für eine optimale Probenahme nimmt die Tierärztin oder der Tierarzt vorab telefonisch Kontakt mit dem IVI bzw. dem NRGK auf. Danach werden die Proben per Express-Post und mit vollständig ausgefülltem Untersuchungsantrag eingesendet. Die Untersuchung ist für Tierhaltende kostenlos; der Bund übernimmt die Kosten.

Für folgende Tierseuchen ist eine Ausschlussuntersuchung möglich:

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Klassische Schweinepest (KSP)

Vogelgrippe beim Tier

Newcastle-Krankheit (ND)

Lumpy-Skin-Krankheit (LSD)

Tierärztinnen und Tierärzte finden in den weiterführenden Informationen Fachhinweise und Kontaktangaben. Sie erfahren, bei welchen Symptomen eine Ausschlussuntersuchung sinnvoll ist und wann ein Verdachtsfall vorliegt, der sofort der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt gemeldet werden muss.