Vogelgrippe
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierseuche, die Geflügel und Wildvögel betrifft und weltweit vorkommt. Hier erfahren Sie, wie sich die Krankheit verbreitet, wie sie verläuft und welche Massnahmen in der Schweiz gelten.
Grundlagen zur Krankheit
Erreger und Formen
Die Geflügelpest wird durch Influenzaviren A ausgelöst, insbesondere durch die Subtypen H5 und H7 (Bezeichnungen für verschiedene Virusvarianten). Man unterscheidet niedrigpathogene (LPAI) und hochpathogene Formen (HPAI). LPAI können mutieren und zu HPAI werden. Auch andere Säugetiere können mit HPAI-Viren infiziert werden. In der Schweiz wurden bislang keine Fälle bei Säugetieren festgestellt.
Alle Vogelarten sind betroffen, besonders Hühner und Truten. HPAI führt beim Nutzgeflügel meist zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkrankt selten oder milder, kann das Virus aber weiterverbreiten. LPAI verursacht meist milde, unspezifische Symptome.
Die Krankheit beim Menschen
Menschen können sich bei engem Kontakt mit erkranktem Geflügel anstecken (Zoonose), etwa in Teilen Asiens oder Nordafrikas. Symptome treten meist nach zwei bis 14 Tagen auf und ähneln einer schweren Grippe.
Mehr Informationen: BAG: Saisonale Grippe
Symptome und Verlauf
Symptome bei Tieren
HPAI führt bei Geflügel häufig zu Atemproblemen. Bei Hühnern sinkt die Legeleistung, viele Tiere sterben. Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Typisch sind Schwellungen im Kopfbereich und lethargisches Verhalten. Wasservögel zeigen meist keine Symptome.
Ausschlussuntersuchung
Bei unklaren Bestandesproblemen mit Symptomen einer Aviären Influenza (AI) ohne dringenden Verdacht können Tierärztinnen und Tierärzte oder die Pathologie nach Rücksprache mit dem Nationalen Referenzzentrum für Geflügelkrankheiten (NRGK) eine Probenahme durchführen. So lässt sich eine Infektion ausschliessen – ohne seuchenpolizeiliche Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84.
Vorkommen und Verbreitung
Die Ansteckung durch Influenzaviren A erfolgt über die Atemwege, etwa durch Tröpfchen aus Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Auch erregerhaltiger Staub aus Kot kann infektiös sein. Junge Tiere sind besonders empfänglich.
Die Geflügelpest ist weltweit verbreitet und tritt in Europa periodisch auf. Da LPAI oft symptomlos verläuft und zu HPAI mutieren kann, überwacht die Schweiz LPAI seit 2006 aktiv. Ergebnisse finden Sie im Bericht «Überwachung Tiergesundheit und Zoonosen» unter «Weitere Informationen».
Diagnostik, Bekämpfung und Schutz
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende und meldepflichtige Tierseuche. Beim Auftreten der schwerwiegenden und meist tödlichen Form (HPAI) müssen sofort strenge Massnahmen greifen: betroffene Bestände werden getötet sowie Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, um die Weiterverbreitung zu verhindern.
Wichtige Informationen für Tierhaltende bei erhöhter Seuchengefahr oder im Seuchenfall:
Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren
Berühren Sie keine toten oder kranken Wildvögel. Melden Sie Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst. Diese Stellen übernehmen die Tiere und veranlassen bei Bedarf Analysen.
Die Überwachung ermöglicht es, eine mögliche Viruszirkulation früh zu erkennen und Massnahmen rasch anzupassen.