Verbesserungen bei der Bekämpfung von Tierseuchen

Bern, 15.02.2024 - Der Schweizer Tierbestand soll besser vor Tierseuchen geschützt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat deshalb am 15. Februar 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Tierseuchenverordnung eröffnet. Darin werden die Vorgaben zur Bekämpfung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) angepasst. Zudem soll die Border Disease bei Rindern neu als zu bekämpfende Tierseuche gelten. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Mai 2024.

Die Tierseuchenverordnung soll neue Bestimmungen zur BVD-Bekämpfung enthalten. Diese zielen darauf ab, BVD-freie Tierhaltungen besser vor dem Virus zu schützen und die Tierseuche in der Schweiz endgültig auszurotten. Die Krankheit befällt vor allem Rinder. Unter anderem führt sie bei trächtigen Tieren zu Aborten oder zu Kälbern mit vermindertem Wachstum, so genannten Kümmerern.

Die Border Disease ist eine Infektionskrankheit, die primär bei Schafen und Ziegen auftritt. Zunehmend erkranken aber auch Tiere der Rindergattung. Sie kann die gleichen Symptome wie die BVD verursachen und deren Überwachung stören. Die Border Disease soll daher neu in den Katalog der zu bekämpfenden Seuchen in der Tierseuchenverordnung aufgenommen werden. Dadurch wird die Krankheit meldepflichtig. Die neue Kategorisierung zielt insgesamt darauf ab, Border Disease unter Kontrolle zu halten und ihren potenziellen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Im Zuge der Anpassung der Tierseuchenverordnung wird die Cryptosporidiose aus dem Katalog der zu überwachenden Seuchen gestrichen. Diese Darmerkrankung kann verschiedene Tierarten betreffen. Die Streichung hat keinen Einfluss auf die Behandlung erkrankter Tiere.

Zudem erfolgen Anpassungen bei der Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers, insbesondere bei der Kontrolle der Hummelnester.

Die Vernehmlassung zur Revision der Tierseuchenverordnung startet am 15. Februar und endet am 24. Mai 2024.


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