Internationales Artenschutzabkommen CITES feiert 50-Jahr-Jubiläum

Bern, 02.03.2023 - Am 3. März 1973 haben mehrere Staaten in Washington das Artenschutzabkommen CITES ins Leben gerufen. Fünfzig Jahre später gilt es als wichtigstes seiner Art. 184 Länder haben es mittlerweile unterzeichnet und es schützt Zehntausende Tier- und Pflanzenarten vor Übernutzung – und laufend kommen neue dazu: zuletzt an der CITES-Konferenz im November 2022, als die Mitgliedstaaten über 500 Tier- und Pflanzenarten neu in das Abkommen aufgenommen haben. Darunter waren auch zahlreiche Hai- und Rochenarten. Die Schweiz stellt derzeit das Präsidium des Tierkomitees und trägt in dieser Rolle dazu bei, die Umsetzung der erweiterten Schutzbestimmungen zu überwachen.

Tiere und Pflanzen weltweit nachhaltig nutzen und erhalten: Seit nunmehr fünfzig Jahren ist dies das Ziel von CITES, der «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora». Mittlerweile sind der Konvention 184 Länder beigetreten und es schützt Zehntausende Tier- und Pflanzenarten (siehe Kasten). Damit gilt CITES als bedeutendstes Artenschutzabkommen der Welt.

Die Schweiz ist seit der Gründung 1973 Mitglied der Konvention. Vertreten durch dasq Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) übernimmt sie als Depositarstaat eine wichtige Funktion. Sie verwahrt Originaltexte, stellt sicher, dass alle Vertragsparteien über Erklärungen wie etwa Vorbehalte oder Neueintritte von Ländern informiert sind und unterstützt die Vertragsstaatenkonferenz in ihrer Arbeit. Das BLV vertritt die europäische Region auch in wissenschaftlichen Komitees von CITES und hat das Präsidium des Tierkomitees inne. Letzteres nimmt Matthias Lörtscher, Leiter CITES beim BLV, wahr.

Einbezug der lokalen Bevölkerung

«Die Schweiz setzt sich insbesondere dafür ein, dass die Bevölkerung in Ländern mit gelisteten Arten in Entscheidungen einbezogen wird und dadurch den Artenschutz mitträgt», erklärt Matthias Lörtscher. Dafür müsse der Handel mit Tieren und Pflanzen den Menschen vor Ort ein Einkommen ermöglichen, ohne die jeweiligen Arten zu gefährden. Dieser Schutz durch kontrollierten Handel war in der Vergangenheit schon erfolgreich. So haben sich zum Beispiel die Bestände des amerikanischen Alligators oder der Vikunjas, eines Neuweltkamels, sowie deren Lebensräume trotz Nutzung nachhaltig erholt.

Kein zahnloses Regelwerk

Die CITES-Konvention wird laufend ausgebaut. An der letzten Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 in Panama Stadt nahmen die Mitgliedsländer nebst zahlreichen anderen Arten auch sechzig Hai- und 37 Rochenarten neu in das Abkommen auf. Damit wurden auf einen Schlag achtzig Prozent des weltweiten Handels mit Haifischflossen unter die Kontrolle von CITES gestellt. Länder, die diese Arten exportieren, müssen nun ein System etablieren, das die Nachhaltigkeit des Handels sicherstellt. Die Umsetzung überprüft das Tierkomitee. Wenn Mitgliedsländer die Einhaltung der CITES-Regeln, wie etwa den nachhaltigen Handel, nicht nachweisen können, werden sie mit Handelssperren belegt. Dies ist auch für die Schweiz relevant. Ist sie doch, bedingt durch die Uhren- und Luxusgüterindustrie, ein wichtiger Handelsplatz für Produkte von Tieren und Pflanzen, die CITES unterstellt sind. Dazu gehören zum Beispiel Uhrenbänder aus Reptilienleder.

Jubiläum am Tag des Artenschutzes

Der Welttag des Artenschutzes erinnert an die Unterzeichnung des CITES-Abkommens am 3. März 1973 in Washington. Zum fünfzigsten Jahrestag finden heuer unter dem Motto «Partnerships for Wildlife Conservation» Anlässe auf der ganzen Welt statt, so auch in Genf. Im Konservatorium und Botanischen Garten Genf wird das Jubiläum unter anderem mit einer Lichtzeremonie und Film-Vorführungen gefeiert. Die BLV-Vertreterin Lisa Bradbury wird in einer Rede auf die Bedeutung der Schweiz und von Partnerschaften beim Schutz der Biodiversität eingehen. Der Anlass ist nach einer online Registrierung (siehe Link) für die Öffentlichkeit zugänglich.

Über das CITES-Abkommen

Der CITES-Konvention der Vereinten Nationen sind über 5000 Tier- und mehr als 37 000 Pflanzenarten unterstellt. Sie sind, je nach Gefährdungsgrad, in drei Schutzstufen (sogenannte Anhänge) eingeteilt. Anhang I enthält rund 1000 Arten, die vom Aussterben bedroht und durch den internationalen Handel zusätzlich gefährdet sind. Ein kommerzieller Handel mit diesen Arten ist ausgeschlossen. In Anhang II sind über 37 000 Arten aufgeführt. Ohne Handelskontrolle drohen diese auszusterben. Der kommerzielle Handel ist erlaubt, aber nur, wenn er nachweislich nachhaltig ist. Anhang III enthält etwas über 200 Arten, für die ein einzelnes Land eine Handelskontrolle für notwendig erachtet.


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